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Erfüllung der Datenschutzanforderungen


Compliance beim Umgang mit mandatsbezogene Daten: Mit der Festplatte "HS256S" können Anwälte Verschwiegenheit und Vertraulichkeit im digitalen Zeitalter gewährleisten
Anwaltskanzleien und Steuerberater erhalten die Möglichkeit, mandats- und personenbezogene Daten verschlüsselt und damit sicher zu speichern

(23.09.13) - Verschwiegenheit und Vertraulichkeit sind zwei wesentliche Voraussetzungen, denen Anwälte in ihrem Berufsalltag Rechnung zu tragen haben. Schon auf Basis der berufsrechtlichen Rahmenbedingungen sind demnach mandatsbezogene Daten besonders zu schützen. Schließlich gilt es, die gesetzlich vorgeschriebene anwaltliche Verschwiegenheit ebenso zu erfüllen wie die Verpflichtung zur einseitigen Wahrnehmung der Interessen des Mandanten. "Die Daten und Informationen, die in Anwaltskanzleien vorgehalten werden, sind meist besonders heikel. Sie betreffen entweder private Details von Einzelpersonen oder aber bei juristischen Personen, die es anwaltlich zu vertreten gilt, unmittelbar das Geschäftsgeheimnis. Das Schutzniveau dieser Daten muss daher besonders hoch sein", erklärt Manuele Gimbut, Geschäftsführerin der Digittrade GmbH.

Neben mandatsbezogenen Daten werden in Anwaltskanzleien aber auch personenbezogene Daten im Generellen verarbeitet. Dies fängt schon bei den Daten der eigenen Kanzleimitarbeiter an, so dass hier auch die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Neben der Aufstellung kanzleiinterner Datenschutzregeln sollten Anwälte daher grundsätzlich bedarfsgerechte IT-Lösungen zur wirksamen Datensicherung einsetzen. Die passende Hardware-Lösung hierfür finden sie in der Sicherheitsfestplatte "HS256S" von Digittrade. Entlang der aktuellen Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt, bietet sie Anwaltskanzleien aber auch Steuerberatern die Möglichkeit, mandats- und personenbezogene Daten verschlüsselt und damit sicher zu speichern.

Einfach in der Handhabung, vereint der mobile Datentresor, der per USB-Schnittstelle an den Rechner angeschlossen wird, eine 256-Bit Full-Disk-Hardwareverschlüsselung nach AES im CBC-Modus, eine Zwei-Faktor-Authentifizierung per Smartcard und PIN sowie eine Selbstverwaltung des extern auf der Smartcard abgelegten kryptographischen Schlüssels.

Selbst bei Diebstahl der Festplatte gelangen unbefugte Dritte damit nicht an die verschlüsselt gespeicherten Daten. Mit der HS256S erhalten Anwälte erstmals eine externe Sicherheitsfestplatte an die Hand, die zudem behördlich auf die Erfüllung der Datenschutzanforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geprüft wurde. So trägt das Speichermedium das Datenschutzgütesiegel des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz des Bundeslandes Schleswig-Holstein sowie das europaweit anerkannte European Privacy Seal. Darüber hinaus befindet sich die HS256S im Zertifizierungsverfahren des BSI (Zertifizierungs-ID: BSI-DSZ-CC-0825). (Digittrade: ra)

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