Sie sind hier: Home » Recht » Bundesnetzagentur

Transparente Bestimmung der EEG-Umlage


Bundesnetzagentur veröffentlicht Eckpunkte zu Detailfragen der Vermarktung von EEG-Strom
Matthias Kurth: "Marktteilnehmer sollen die Berechnung der EEG-Umlage nachvollziehen können"


(13.10.09) - Die Bundesnetzagentur hat jetzt ein Eckpunktepapier zu den noch regelungsbedürftigen Inhalten im Zusammenhang mit der Vermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien (EEG-Strom) zur öffentlichen Konsultation ins Internet gestellt. Im Anschluss an die Konsultation beabsichtigt die Bundesnetzagentur, im Einvernehmen mit den zuständigen Bundesministerien eine Durchführungsverordnung zu erlassen. Inhalt dieser Verordnung sollen insbesondere Regelungen zu einer transparenten Bestimmung der EEG-Umlage und zu einer sachgerechten Zuordnung der EEG-bedingten Kosten sein. Außerdem soll sie die effiziente Vermarktung der EEG-Strommengen durch die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gewährleisten.

Die vorgesehene Durchführungsverordnung der Bundesnetzagentur dient der Konkretisierung der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV), nach der die Stromlieferanten ab 2010 nicht mehr verpflichtet sind, den EEG-Strom physikalisch abzunehmen (physikalischer Wälzungsmechanismus). Ab diesem Zeitpunkt ist der EEG-Strom stattdessen über die Strombörse zu vermarkten.

"In dem jetzt veröffentlichten Eckpunktepapier stellen wir Lösungsansätze zu noch offenen Detailfragen bei der Abschaffung des physikalischen Wälzungsmechanismus vor. In bewährter Form wollen wir das Papier mit den betroffenen Marktakteuren konsultieren, bevor im Anschluss die geplante Durchführungsverordnung erlassen wird", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

"Mit den geplanten Regelungen soll im Hinblick auf die Bestimmung der EEG-Umlage mehr Transparenz geschaffen werden. Jeder sachkundige Marktteilnehmer soll die Berechnung der EEG-Umlage nachvollziehen können. Die Kosten, die mit der Vermarktung des EEG-Stroms verbunden sind, müssen in Zukunft für die Marktteilnehmer verständlich aufbereitet werden", betonte Kurth.

Regelungsbedarf sieht die Bundesnetzagentur hier auch bei der Abgrenzung der Kosten, die den ÜNB aus ihrer originären Tätigkeit entspringen, und den Kosten, die im Rahmen der Vermarktungstätigkeit der EEG-Strommengen anfallen. Ziel ist es, klare Regeln für die verursachungsgemäße Zuordnung und Überleitung der EEG-Vermarktungskosten von den Netzentgelten in die EEG-Umlage zu erstellen. Dadurch kann der von der AusglMechV geforderte transparente Ausweis der EEG-Kosten gewährleistet werden.

Außerdem stellt die Bundesnetzagentur in dem Eckpunktepapier zwei mögliche Wege einer Anreizkomponente zur Diskussion, die die bestmögliche Vermarktung des EEG-Stroms sicherstellen sollen. Damit soll der Entstehung unnötiger Kosten vorgebeugt und die Akzeptanz des Gesamtsystems der Förderung erneuerbarer Energien erhöht werden. (Bundesnetzagentur: ra)

Bundesnetzagentur: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundesnetzagentur

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Anreizregulierung ohne negativen Effekt

    Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.

  • Androhung von Zwangsgeld

    Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.

  • Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten

    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

  • Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern

    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

  • Nach wie vor beträchtliche Marktmacht

    Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen