Gewerkschafts-Rolle in der digitalen Arbeitswelt
Arbeitszeitgesetz oder Arbeitsstättenverordnung orientieren sich immer noch zu stark an einem Bild von Arbeit, das aus dem vorigen Jahrhundert stammt
Acht von zehn Unternehmen sehen auch künftig eine Bedeutung für Gewerkschaften - Mehrheit wünscht Erweiterung der Sozialpartnerschaft um Vertreter von Freiberuflern und Selbständigen
Durch die Digitalisierung verändert sich nicht nur die Arbeitswelt, auch die Gewerkschaften stehen vor einschneidenden Veränderungen. Dabei gehen acht von zehn Unternehmen in Deutschland (82 Prozent) davon aus, dass Gewerkschaften vor dem Hintergrund der Digitalisierung auch künftig eine Rolle spielen werden. Immerhin jedes sechste Unternehmen (16 Prozent) erwartet umgekehrt, dass Gewerkschaften künftig keine Rolle mehr spielen werden.
Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbandes Bitkom unter 504 Geschäftsführern und Personalverantwortlichen von Unternehmen ab 10 Mitarbeitern. Vor allem im Handel und in der Industrie (jeweils 19 Prozent) wird die Zukunft der Gewerkschaften skeptisch gesehen, bei Dienstleistern (10 Prozent) liegt der Anteil deutlich darunter.
"Digitalisierung verändert die Geschäftsmodelle der Unternehmen und die Art, wie Menschen arbeiten. Das hat auch Auswirkungen auf Organisationen, die die Interessen von Beschäftigten vertreten", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Neue Arbeitsformen wie Crowdworking aber auch hochspezialisierte Experten, die ihre Dienste freiberuflich auf Zeit zur Verfügung stellen, erfordern einen neuen Diskurs zwischen Beschäftigtenvertretern, Unternehmensvertretern und der Politik sowie die Beteiligung weiterer Gruppen."
Eine Mehrheit der Unternehmen (52 Prozent) ist der Meinung, dass im Zuge der Digitalisierung Regelungen über Arbeitsbedingungen künftig nicht mehr alleine von der Politik und den Tarifpartnern festgelegt bzw. ausgehandelt werden dürfen. Stattdessen sollten neben Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden auch Vertreter von Selbstständigen und neuen Arbeitsformen wie Crowdworking mit am Tisch sitzen.
Vor allem Dienstleistungsunternehmen (57 Prozent) und Industrie (52 Prozent) sehen Bedarf an einer breiteren Debatte zu Arbeitsbedingungen. "Arbeitszeitgesetz oder Arbeitsstättenverordnung orientieren sich immer noch zu stark an einem Bild von Arbeit, das aus dem vorigen Jahrhundert stammt. Wir müssen eine flexiblere Arbeitsgestaltung ermöglichen, die den Erfordernissen der digitalen Wirtschaft ebenso wie den Interessen vieler Beschäftigter entspricht", so Rohleder.
So geben 56 Prozent der Befragten an, die Arbeitsstättenverordnung, die etwa Vorgaben für Arbeit im Home Office macht, verhindere eine flexiblere Arbeitsorganisation in ihrem Unternehmen. Und jeder Dritte (33 Prozent) wünscht sich eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, etwa durch Öffnungsklauseln. Rohleder: "Wer sich nachmittags um die Kinder kümmert und dafür lieber später am Abend zu Hause noch dienstliche Mails beantwortet und am nächsten Tag früh ins Büro will, darf nicht durch antiquierte Gesetze an seiner Selbstbestimmung gehindert werden."
Zur Methodik: Bitkom Research hat in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut Aris im Auftrag des Bitkom 504 Geschäftsführer und Personalverantwortliche von Unternehmen ab 10 Mitarbeitern befragt. Die Befragung ist repräsentativ für die Gesamtwirtschaft. Die Fragestellung lautete "Nun lese ich Ihnen einige Aussagen zur Zukunft der Arbeit vor. Bitte geben Sie jeweils an, ob Sie diesen Aussagen voll und ganz zustimmen, eher zustimmen, eher nicht zustimmen oder überhaupt nicht zustimmen."
Die Aussagen lauteten "Vor dem Hintergrund der Digitalisierung spielen Gewerkschaften keine Rolle mehr" und "Fragen über Arbeitsbedingungen sollten in Zukunft nicht mehr alleine von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Politik ausgehandelt werden, sondern unter Beteiligung von Selbstständigen und Vertretern neuer Beschäftigungsformen wie Crowdworking". Zudem wurde gefragt: "Welche der folgenden Aussagen zur aktuell geltenden Arbeitsstättenverordnung und zum Arbeitszeitgesetz treffen auf Ihr Unternehmen zu?" mit den Antwortmöglichkeiten "Die Arbeitsstättenverordnung verhindert, dass wir Arbeit flexibler organisieren können" sowie "Eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes beispielsweise durch Öffnungsklauseln wäre wünschenswert."
(Bitkom: ra)
eingetragen: 04.05.16
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