Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Kriminalitätsbekämpfung und Compliance


Entscheidend für den Erfolg des Compliance-Systems sind insbesondere das Engagement des obersten Managements und die Einbindung der Mitarbeiter
Führungskräfte diskutierten auf der zweitägigen Wirtschaftskonferenz "Compliance Masters 2008" effektive Compliance-Systeme


(07.10.08) - Am 30.09.2008 endete in Berlin die zweitägige Wirtschaftskonferenz "Compliance Masters 2008" von econique. Die teilnehmenden Führungskräfte aus den Bereichen Recht, Compliance, Interne Revision und Risikomanagement beschäftigten sich im Schwerpunkt mit den Herausforderungen durch die 8. EU-Richtlinie, Anti-Korruption und den aktuellsten Entwicklungen im Compliance-Management.

Prof. Dr. Kai Bussmann von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg eröffnete die Konferenz mit den Ergebnissen der "Global Economic Crime Survey". Im Rahmen der Studien werden alle zwei Jahre rund 5.400 Unternehmen aus 40 Ländern zum Thema Wirtschaftskriminalität befragt. Es ließ sich ein Anstieg der Verstöße im Jahr 2007 im Vergleich zu 2005 feststellen, insbesondere in den Bereichen Produktpiraterie/ Industriespionage und Unterschlagung/Betrug. Dies, so der Experte Bussmann, liege nicht daran, dass die Anzahl der Delikte zunähme, sondern daran, dass immer mehr Fälle aufgedeckt werden. Die Unternehmen seien in den vergangenen Jahren stärker dafür sensibilisiert worden und hätten ihre Bemühungen um Aufklärung verstärkt.

Trotzdem unterschätzen viele Unternehmen nach wie vor die Schadensrisiken durch Wirtschaftskriminalität, kritisierte Bussmann. Neben den erheblichen finanziellen Verlusten und strafrechtlichen Folgen für die Unternehmen können auch indirekte Schäden, wie etwas ein Reputationsverlust, auftreten. So gaben 92 Prozent der Unternehmen bei der Befragung an, dass ihre Geschäftsbeziehungen durch die Vorfälle beeinträchtigt wurden, 90 Prozent verzeichneten einen Rückgang der Motivation der Mitarbeiter und der Arbeitsmoral. Die Folgewirkungen können für die Unternehmen gravierend sein. Die Unternehmen seien daher gezwungen, so der Rückschluss Bussmanns, umfassende Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, um Fehltritten frühzeitig entgegen zu wirken. Die Einführung eines Werte-Managements könne hierbei erheblich zum Erfolg beitragen.

So unterschiedlich die Vortragthemen waren, ein Resümee wurde von nahezu allen Referenten gezogen: Entscheidend für den Erfolg des Compliance-Systems sind insbesondere das Engagement des obersten Managements und die Einbindung der Mitarbeiter. Führungskräfte sollten personelle und finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, gleichzeitig aber auch durch eigenes Verhalten eine Vorbildfunktion übernehmen. Neben dem Management sind die Mitarbeiter entscheidend, sie müssen das System mittragen und im Arbeitsalltag leben. Ihnen müsse verdeutlicht werden, dass jeder Einzelne von ihnen durch die Folgen von Wirtschaftskriminalität betroffen sein kann, spätestens wenn die Folgen den eigenen Arbeitsplatz gefährden. Stefan Noppes, Compliance Manger von Philip Morris bringt es auf den Punkt: "Compliance ist sowohl eine Führungsaufgabe, als auch eine kollektive Aufgabe".

Neben den Fachvorträgen nutzen die Manager auch die Möglichkeit an den interaktiven Evening Sessions zum Thema "effektive Betrugsbekämpfung durch Compliance" teilzunehmen. Die Evening Sessions sind interaktive Diskussionsrunden in denen die Teilnehmer in Kleingruppen Inhalte der Fachvorträge vertiefen und austauschen können. Auch hier kamen die Compliance Manager zu dem Fazit, dass eine effektive Kriminalitätsbekämpfung nicht nur mit der Befolgung von Rechtsvorschriften beizukommen sei, sondern ebenfalls eine entsprechende Unternehmenskultur geschaffen werden müsse.

Am zweiten Veranstaltungstag ging es vorwiegend um die Herausforderungen der 8. EU-Richtlinie (EuroSOX) und ihre Umsetzung in Deutschland. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt in Deutschland durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), das voraussichtlich am 01.Januar 2009 in Kraft treten soll. Seitens der Manager herrschte vielfach noch Unsicherheit, was mit dem BilMoG auf sie zukommen wird. Dr. Christoph Ernst, vom Bundesministerium der Justiz, bemühte sich mit seinem Vortrag die Bedenken auszuräumen. Die Veränderungen wären nicht so umfangreich, wie häufig dargestellt, und die Belastung für die Unternehmen keinesfalls mit den SOX-Regularien vergleichbar, so der Referatsleiter für Bilanzrecht. (econique: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen