Behandlung von Nachhaltigkeitsrisiken


Klima- und Biodiversitätsrisiken und eine verzögerte Transformation als Gefahr für das deutsche Finanzsystem
Bundesregierung verweist bei Eigenkapitalvorgaben auf Europa



Die Frage von höheren Eigenkapitalanforderungen für Anlagen von Versicherungen und Banken in Aktien und Anleihen mit Bezug zu fossilen Brennstoffen fallen in die Zuständigkeit der Europäischen Union. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1068) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/818).

Zwar setze sich Deutschland in der EU "für risiko- und evidenzbasierte Kapitalanforderungen für Banken und Versicherer ein, einschließlich solcher für Aktien und Anleihen in fossile Brennstoffe". Aber es sei nun an der EU-Kommission, einen Bericht zur prudenziellen Behandlung von Nachhaltigkeitsrisiken der Europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA zu bewerten. "Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Schlüsse die Europäische Kommission aus dem Bericht von EIOPA möglicherweise ziehen wird", heißt es in der Antwort.

Vorbemerkungen der Fragesteller
Laut dem Global Risk Report des World Economic Forums sind extreme Wetterereignisse und der Verlust der biologischen Vielfalt die beiden Top-Risiken, die die Weltwirtschaft in den nächsten zehn Jahren bedrohen. Diese Risiken könnten auch im gesamten Finanzsystem Kettenreaktionen auslösen und die Finanzstabilität gefährden. Darauf haben die Europäische Zentralbank (EZB) und der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) in einem Bericht vom Juli 2022 hingewiesen.

In einem Klimastresstest aus dem Jahr 2023 kommt die EZB zu dem Schluss, dass das Kreditrisiko für Banken besonders hoch ausfallen wird, wenn die grüne Transformation zu spät und überstürzt erfolgt – bis 2030 könnte es sich mehr als verdoppeln (transitorische Risiken). Wird der Wandel hinausgezögert oder gar unterlassen, steigen auch die Kosten aufgrund physischer Klimarisiken, wie Ernteausfällen oder Lieferkettenunterbrechungen infolge von Extremwetterereignissen, langfristig deutlich an. Die EZB warnt daher vor weiteren Verzögerungen der Transformation. Ein frühzeitiger, geplanter Übergang berge deutlich geringere Risiken für das Finanzsystem.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 06.08.25


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen