Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr


Einführung des europäischen Emissionshandelssystems 2 und Nutzung des Klima-Sozialfonds
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur Einführung des europäischen Emissionshandels für Brennstoffe (EUETS 2, im Folgenden: ETS 2) ab 2027 bekannt



Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

Die Bundesregierung betont, Union und SPD hätten sich im Koalitionsvertrag zur Einführung des europäischen Emissionshandels für Brennstoffe ab 2027 bekannt. Außerdem arbeite man an einem Plan zur Umsetzung des Klima-Sozialfonds und beabsichtige, diesen noch im laufenden Jahr bei der Europäischen Kommission einzureichen.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur Einführung des europäischen Emissionshandels für Brennstoffe (EUETS 2, im Folgenden: ETS 2) ab 2027 bekannt. Neben bestehenden ordnungspolitischen Instrumenten ist der ETS 2 auf europäischer und nationaler Ebene ein wichtiges Instrument, um Emissionen im Gebäude- und Verkehrssektor zu senken. Um vulnerable Gruppen vor steigenden Preisen zu schützen, wird aus den ETS-2-Einnahmen ein Klima-Sozialfonds (KSF) eingerichtet (EU 2023/955). Deutschland stehen von 2026 bis 2032 insgesamt 5,3 Mrd. Euro zur Verfügung, um besonders betroffene Haushalte und Unternehmen mit gezielten Förderprogrammen und Direktzahlungen bei der Transformation zu
unterstützen.

Um die Mittel aus dem Klima-Sozialfonds abzurufen, ist die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 30. Juni 2025 einen nationalen Klima-Sozialplan bei der Europäischen Kommission einzureichen. Dieser umfasst neben einer Definition vulnerabler Gruppen konkrete Maßnahmenvorschläge für deren Entlastung. Stand jetzt hat Deutschland noch keinen entsprechenden Entwurf bei der Europäischen Kommission vorgelegt, sodass die fristgerechte Auszahlung ab 2026 zumindest fragwürdig ist. Verpasst die Bundesregierung die Frist zur Einreichung des Klima-Sozialplans bei der Europäischen Kommission, sendet dies nach Ansicht der Fragesteller ein fatales Signal an die europäischen Partnerinnen und Partner sowie an Verbraucherinnen und Verbraucher. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 06.08.25


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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