Gesetzentwurf: Fluggastdatenübermittlung


"Mehrwert für die Terrorismusbekämpfung": Fluggastdaten sollen an Bundespolizei übermittelt werden - Die Übermittlungspflicht gelte für alle Fluggäste und differenziere nicht nach deren Staatsangehörigkeit
Gegen Deutschland sei bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden, weil die EU-Vorgaben nicht rechtzeitig umgesetzt worden seien

(12.09.07) - Wer künftig per Flugzeug über die Schengen-Außengrenzen in die Bundesrepublik einreist, muss damit rechnen, dass seine Daten an die Bundespolizeidirektion übermittelt werden. Angaben wie Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, Nummer des Reisedokuments oder Flugnummer sollen nach dem Willen der Bundesregierung "unverzüglich" an die Bundespolizei übermittelt werden, sobald der Check-in der Fluggäste für den betreffenden Flug geschlossen ist.

Das sieht ein Entwurf zur Änderung des Bundespolizeigesetzesvor, den die Bundesregierung nun vorgelegt hat (16/6292).
Darin heißt es, dass nicht von allen Flügen Daten übermittelt werden sollen, sondern nur in Fällen, in denen die Übermittlung "ausdrücklich verlangt wird". So könnten Flugstrecken, die nach den behördlichen Erkenntnissen häufiger als andere für illegale Einreisen genutzt werden, gezielter überprüft werden.

Die Übermittlungspflicht gelte für alle Fluggäste und differenziere nicht nach deren Staatsangehörigkeit. Die Luftfahrtunternehmen müssten ihre Fluggäste über die elektronische Übermittlung der Daten informieren, heißt es in dem Entwurf. Bei den Unternehmen würden die Daten 24 Stunden nach ihrer Übermittlung gelöscht.

Zur Begründung schreibt die Regierung, der Gesetzentwurf diene der Umsetzung einer Richtlinie des Europäischen Rates und werde dazu führen, dass mehr Zeit für die grenzpolizeiliche Überprüfung von Flugpassagieren zur Verfügung stehe.

Die Übermittlung der Fluggastdaten sei ein "wichtiges Instrument zur Verbesserung der Einreisekontrolle und zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung". Außerdem ergebe sich daraus ein "Mehrwert für die Terrorismusbekämpfung".

Zudem sei gegen Deutschland bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden, weil die EU-Vorgaben nicht rechtzeitig umgesetzt worden seien. Bei einer weiteren Verzögerung drohen nach Angaben der Regierung "Klage und Verurteilung zu Strafzahlungen".
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen