Besserer Schutz bei Kontopfändungen
Reform des Kontopfändungsschutzes: Wer in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist, soll künftig besser geschützt werden
Anders als bisher ist die Art der eingehenden Einkünfte dabei bedeutungslos - Damit sind erstmals auch die Girokonten Selbstständiger geschützt
(07.09.07) - Das Bundeskabinett hat dafür eine Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Der Gesetzentwurf soll einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen von Gläubigern und Schuldnern schaffen. Durch die Pfändung von Kontenguthaben wird ein Konto blockiert. Die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber können keine bargeldlosen Zahlungen mehr abwickeln. Wenn Guthaben auf einem Girokonto gepfändet werden, nimmt die Bank oder Sparkasse das zudem häufig zum Anlass, das Konto zu kündigen.
Wer aber sein Girokonto verliert, gerät in viele weitere Schwierigkeiten. Angefangen bei der Gehaltszahlung bis zur Begleichung von Miete, Strom- und Gasrechnung.
Die Reform ändert jene Vorschriften der Zivilprozessordnung, die den Kontopfändungsschutz betreffen. Jeder Inhaber eines Girokontos soll künftig von seiner Bank verlangen können, dass sein Konto als so genanntes Pfändungsschutzkonto geführt wird. Auf diesem Konto können künftig Geldeingänge in Höhe eines Sockelbetrages von zurzeit 985,15 Euro monatlich pfändungsfrei gestellt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen soll dieser Betrag aufgestockt werden können, zum Beispiel wenn der Schuldner Unterhaltspflichten erfüllen muss.
Verfahren werden vereinfacht
Anders als bisher ist die Art der eingehenden Einkünfte dabei bedeutungslos. Damit sind erstmals auch die Girokonten Selbstständiger geschützt.
Bislang entscheiden Vollstreckungsgerichte in einem aufwändigen Verfahren, ob Pfändungsschutz für die Inhaber von Girokonten gewährt werden soll. Der Schuldner wird infolgedessen nicht immer rechtzeitig geschützt. Zudem ist der bisherige Pfändungsschutz ist nicht einheitlich ausgestaltet, je nachdem um welche Art von Einkünften es sich handelt.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat zu einer Stellungnahme zugeleitet. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
-
Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.