Besserer Schutz bei Kontopfändungen


Reform des Kontopfändungsschutzes: Wer in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist, soll künftig besser geschützt werden
Anders als bisher ist die Art der eingehenden Einkünfte dabei bedeutungslos - Damit sind erstmals auch die Girokonten Selbstständiger geschützt


(07.09.07) - Das Bundeskabinett hat dafür eine Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Der Gesetzentwurf soll einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen von Gläubigern und Schuldnern schaffen. Durch die Pfändung von Kontenguthaben wird ein Konto blockiert. Die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber können keine bargeldlosen Zahlungen mehr abwickeln. Wenn Guthaben auf einem Girokonto gepfändet werden, nimmt die Bank oder Sparkasse das zudem häufig zum Anlass, das Konto zu kündigen.

Wer aber sein Girokonto verliert, gerät in viele weitere Schwierigkeiten. Angefangen bei der Gehaltszahlung bis zur Begleichung von Miete, Strom- und Gasrechnung.

Die Reform ändert jene Vorschriften der Zivilprozessordnung, die den Kontopfändungsschutz betreffen. Jeder Inhaber eines Girokontos soll künftig von seiner Bank verlangen können, dass sein Konto als so genanntes Pfändungsschutzkonto geführt wird. Auf diesem Konto können künftig Geldeingänge in Höhe eines Sockelbetrages von zurzeit 985,15 Euro monatlich pfändungsfrei gestellt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen soll dieser Betrag aufgestockt werden können, zum Beispiel wenn der Schuldner Unterhaltspflichten erfüllen muss.

Verfahren werden vereinfacht
Anders als bisher ist die Art der eingehenden Einkünfte dabei bedeutungslos. Damit sind erstmals auch die Girokonten Selbstständiger geschützt.

Bislang entscheiden Vollstreckungsgerichte in einem aufwändigen Verfahren, ob Pfändungsschutz für die Inhaber von Girokonten gewährt werden soll. Der Schuldner wird infolgedessen nicht immer rechtzeitig geschützt. Zudem ist der bisherige Pfändungsschutz ist nicht einheitlich ausgestaltet, je nachdem um welche Art von Einkünften es sich handelt.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat zu einer Stellungnahme zugeleitet. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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