Gesetzentwurf zur GmbH-Gründung


GmbHs sollen in Zukunft leichter und billiger gegründet werden können - Die Rechtsform der GmbH soll außerdem besser gegen Missbrauch geschützt werden
Gesetzentwurf knüpft an Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2003 an, der die GmbHs in Konkurrenz zu GmbH-verwandten Gesellschaften aus den EU-Mitgliedstaaten stellte


(06.09.07) - Gesellschaften mit beschränkter Haftung sollen wesentlich leichter und billiger gegründet werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/6140) vor. So soll das Stammkapital, das bei der Gründung einer GmbH aufgebracht werden muss, von 25.000 auf 10.000 Euro sinken. Zur Verringerung des Aufwands wird ein Mustergesellschaftsvertrag für unkomplizierte Standardfälle als Anlage zum GmbH-Gesetz beigefügt.

Bei dessen Verwendung entfalle eine Beurkundung. Zusammen mit den ebenfalls aufgenommenen Mustern für die Handelsregisteranmeldung könne die Eintragung der Gesellschaft in das entsprechende Register in diesen Fällen ohne rechtliche Beratung bewältigt werden. Damit, so die Regierung, werde ein "rechtspolitisches Signal" gesetzt, dass die Gründung einer GmbH "sehr kostengünstig, unbürokratisch und schnell" erfolgen könne.

Die Rechtsform der GmbH soll außerdem besser gegen Missbrauch geschützt werden. Als Beispiel wird auf so genannte "Firmenbestatter" verwiesen, die sich einer angeschlagenen GmbH durch Abberufung von Geschäftsführern und durch Aufgabe des Geschäftslokals einer Insolvenz zu entziehen versuchten. Unter anderem werden nach den Vorstellungen der Regierung bei Führungslosigkeit eines Unternehmens auch die Gesellschafter verpflichtet, den Insolvenzantrag zu stellen.

Zudem würden die Geschäftsführer zur Erstattung der Kosten verpflichtet, wenn Zahlungen an Gesellschafter die Zahlungsunfähigkeit der GmbH herbeiführen würde.

Durch das Zusammenspiel der Maßnahmen, so die Regierung, sollen redliche Unternehmer und ihre Geschäftspartner geschützt werden. Der Gesetzentwurf knüpft unter anderem an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2003 an, der die GmbHs in Konkurrenz zu GmbH-verwandten Gesellschaften aus den EU-Mitgliedstaaten stellte.

Der Bundesrat hat deutlich gemacht, dass die Mustersatzung aus seiner Sicht aufgrund der fehlenden Flexibilität zu erheblichen Nachteilen führt. Auch gehe damit eine Verringerung der Gründungsberatung einher. Die Prüfung der Satzung in den mittlerweile zumeist ohnehin zügig vorgenommenen Registerverfahren verursache keine besonderen Verzögerungen.

Es sei zu bedenken, dass die individuelle Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags der Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten diene und späteren Streitigkeiten vorbeuge. Für eine Mehrpersonengesellschaft sei die Mustersatzung aufgrund der unzureichenden Regelung des Verhältnisses der Gesellschafter "völlig unzureichend".

Die Bundesregierung meint hingegen, dass die Einführung des Mustergesellschaftsvertrages den Forderungen der Wirtschaft entspricht. Es sei zutreffend, dass der Verzicht auf das Beurkundungserfordernis die Gründungsberatung verringert.

Werde eine GmbH unter Verwendung des Mustergesellschaftsvertrags gegründet, bestehe jedoch kein höherer Beratungsbedarf als bei der Gründung einer Personenhandelsgesellschaft, bei der bereits jetzt keine Beurkundung erforderlich ist. Hinzu komme, dass auch das englische Recht für die Gründung einer "private company limited by share" ("Limited") kein Beurkundungserfordernis vorsehe. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen