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Hat Bayer Vital Apotheken geschmiert?


Bundeskartellamt durchsucht Standorte der Bayer Vital GmbH - Bayer Vital soll Rabatt von bis zu 3 Prozent für Einhaltung von "Unverbindlichen Preisempfehlungen" gewährt haben
Grund für die Durchsuchung ist der Verdacht, dass Bayer Vital in wettbewerbswidriger Weise Einfluss auf die Wiederverkaufspreise ihrer Produkte in Apotheken genommen hat


(12.10.07) – "Keine verbotenen Kartellabsprachen - Die Bayer AG bekennt sich ohne Einschränkung zum Wettbewerb mit fairen Mitteln und insbesondere zur strikten Einhaltung des Kartellrechts. Auch der Anschein wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens ist zu vermeiden." So heißt es exponierter Stelle im Punkt 1 des Compliance-Programms der Bayer AG, die sich gesetzesmäßiges und verantwortungsbewusstes Handeln auf die Fahnen geschrieben hat.

Ob dieses heroische Versprechen (siehe: Bayer-Compliance-Programm) auch bis zum Ableger "Bayer Vital GmbH" vorgedrungen ist, versucht derzeit das Bundeskartellamt herauszufinden. Mitarbeiter des Kartellamtes haben am 11. Oktober 2007 zwei Standorte der Bayer Vital GmbH in Leverkusen und Köln durchsucht. Das Unternehmen ist innerhalb des Bayer-Konzerns für den Vertrieb nicht verschreibungspflichtiger, aber apothekenpflichtiger Arzneimittel (sog. OTC-Arzneimittel) zuständig.

Für OTC-Arzneimittel bestehen seit 2004 keine Preisbindungen mehr und sie werden auch nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Literatur zum Thema "Kartell-Recht"

Grund für die Durchsuchung ist der Verdacht, dass Bayer Vital in wettbewerbswidriger Weise Einfluss auf die Wiederverkaufspreise ihrer Produkte in Apotheken genommen hat.

Bayer Vital hat mit zahlreichen Apotheken für Produkte, die direkt und über den Großhandel geliefert werden, sog. Zielvereinbarungen abgeschlossen. Neben den üblichen, kartellrechtsneutralen Konditionen wie Mengenrabatten oder Rabatten für die Erreichung bestimmter Umsatzziele, besteht der Verdacht, dass Bayer Vital auch einen zusätzlichen Rabatt (sprich: Schmiergeld) von bis zu 3 Prozent für den Fall gewährt haben soll, dass sich die Apotheken im Wesentlichen an die unverbindliche Preisempfehlung von Bayer halten und von hohen und dauerhaften Preissenkungen für die betroffenen Bayer-Produkte absehen.

Eine solche, Einflussnahme auf den Verkaufspreis des Händlers (hier: der Apotheke) durch den Hersteller ist nach nationalem und europäischem Wettbewerbsrecht verboten und kann mit Bußgeldern geahndet werden.

Nach der Veröffentlichung in der Wochenzeitschrift "Stern" haben sich Vertreter von Bayer beim Bundeskartellamt gemeldet und ihre Kooperationsbereitschaft erklärt. Vor diesem Hintergrund dient die Durchsuchung nur noch der Sicherstellung der relevanten Dokumente. Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass die Unterlagen freiwillig herausgegeben werden. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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