Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Alles über REACH


Neues Portal REACH-Net will unabhängige Beratungsservice zum Thema REACH bieten - Prinzip der Beweislastumkehr kann zum Problem werden
Die EU-Chemikalienverordnung REACH wird das Anmelden (Registrieren), Bewerten (Evaluieren) und Zulassen (Autorisieren) von Chemikalien neu regeln


(10.04.07) – In der Europäischen Union soll der Handel mit Chemikalien möglichst sicher für Mensch und Umwelt gestaltet sein. Jedoch sind selbst über Chemikalien, die schon sehr lange und in großem Umfang produziert und gehandelt werden, kaum verlässliche Informationen über deren Gefährdungsrisiken vorhanden. Deshalb hat die EU-Kommission einen Entwurf zur Neuordnung der EU-Chemikalienpolitik ("REACH") im November 2003 sowie einen modifizierten Entwurf im Dezember 2005 vorgestellt und der EU-Umweltministerrat hat im Juni 2006 zur EU-Chemikalienverordnung REACH einen gemeinsamen Standpunkt verabschiedet.

Die EU-Chemikalienverordnung REACH regelt das Anmelden (Registrieren), Bewerten (Evaluieren) und Zulassen (Autorisieren) von Chemikalien neu. Nach dem Prinzip der Beweislastumkehr soll mit der zukünftigen EU-Chemikalienverordnung REACH die Verantwortung für die Überprüfung der Sicherheit von Chemikalien von den nationalen Behörden auf die Hersteller und Importeure übertragen werden. Diese müssen künftig darstellen, dass ihre Produkte sicher zu handhaben sind und weder die Gesundheit der Weiterverarbeiter oder der Verbraucherinnen und Verbraucher noch die Umwelt über Gebühr belasten. Dabei sollen die Hersteller und Importeure diese Chemikalien-Stoffinformationen an alle Abnehmer und die diesen nachgeschalteten Anwendern weitergeben.

Schnelle Antworten und praxiserprobte Lösungen für jedermann. Das ist das Anliegen des unabhängigen Beratungsservice "REACH-Net" (www.reach-net.com). Er will rund um die REACH-Verordnung informieren. Mit REACH-Net können Besucher kostenlos das Fachwissen und die Erfahrung von ausgewiesenen Experten der verschiedensten Fachorganisationen nutzen. So ermöglicht modernes Wissensmanagement kundenorientierten Beratungsservice zu allen Fragen rund um die REACH-Verordnung.
Beispielsweise ermöglicht das REACH-Portal eine Diskussion um Fragen wie
>> Muss jedes Tochterunternehmen eines in der EU ansässigen Unternehmens eine Vorregistrierung registrierungspflichtiger Produkte vornehmen?
>> Welche Verpflichtungen treffen Hersteller und Importeure, die nach Abschluss des Registrierungsverfahrens Stoffe in Verkehr bringen?
>> Welche Folgen wird REACH für Nutzer von speziell hergestellten Lacken (Custom Made) haben?

Zum Informationsangebot gehören u.a. nationale und europäische Helpdesks und Stellungnahmen verschiedener Organisationen sowie – teilweise auch kostenbehaftete - Beratungs- und Seminarangebote zur neuen EU-Chemikalienpolitik bzw. der REACH-Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe im Europäischen Wirtschaftsraum.
Es finden sich dort zum Beispiel:
>> Gefahrstoff-Datenbanken
>> Sicherheitsdatenblätter
>> Ersatzstoffe / Ersatzverfahren
Verantwortlich für REACH-Net ist das Institut ASER e.V. an der Bergischen Universität Wuppertal, Corneliusstraße 31, 42329 Wuppertal, Tel.: (0202) 731000, Fax: (0202) 731184, www.institut-aser.de
(ASER: ra)


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

  • Vorbereitung wird zum Wettbewerbsfaktor

    Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.

  • Investitionen in Photovoltaikprojekte

    Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen