Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Compliance-konformer Datentransfer


Datenbewegungen müssen innerhalb der gesamten Organisation nachverfolgbar sein - Infrastruktur für Datentransfer muss rechtlichen Vorgaben und Sicherheitsrichtlinien entsprechen
Erfolgsfaktoren für Compliance-konforme Datentransfersicherheit - Infrastruktur muss abbilden, wo sich sensible Daten befinden und wie sie dorthin gekommen sind


(12.04.07) - Sichere Datenübertragung ist eine Herausforderung mit wachsender Bedeutung. Die Experten von Sterling Commerce, einem Spezialisten für Multi-Enterprise-Collaboration, haben in einem aktuellen Whitepaper vier Erfolgsfaktoren für Compliance-konformen, sicheren Datentransfer herausgearbeitet.

Finanzprozesse sind ohne die zugrunde liegenden IT-Systeme heute quasi nicht mehr vorstellbar. Daher hat der Gesetzgeber für elektronische Datenhaltung und -übertragung Sicherheitsauflagen formuliert. Zum Beispiel verlangt das KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich), dass börsennotierte Unternehmen Überwachungssysteme in der IT einrichten, um negative Entwicklungen früh zu erkennen. Basel II schreibt eine umfassende Sicherheitsinfrastruktur vor, um beispielsweise ausführlichen Überprüfungsverfahren und Offenlegungspflichten nachkommen zu können. Der Gramm-Leach-Bliley Act fordert von Finanzdienstleistern den sorgfältigen Umgang mit persönlichen und sensiblen Kundendaten. Und das Geldwäschegesetz verpflichtet Finanzdienstleister, Einzahlungen ab einer bestimmten Höhe aufzuzeichnen und Identifizierungskontrollen durchzuführen, um illegale Vorgänge im Finanz- und Wirtschaftskreislauf aufzudecken. Eine ähnliche Funktion haben auch Teilaspekte des Anti-Terror-Gesetzes.

Für Unternehmen bedeutet das: Datenbewegungen müssen innerhalb der gesamten Organisation nachverfolgbar sein. Vor diesem Hintergrund hat sich Sterling Commerce mit den Erfolgsfaktoren für sichere Datenübertragung beschäftigt. Dies sind nach Meinung von Sterling Commerce die Nachverfolgbarkeit gemäß gesetzlicher Vorgaben, der Verzicht auf das File Transfer Protocol (FTP), skalierbare Transfersysteme sowie eine End-to-end-Überwachung.

Nachverfolgbarkeit gemäß gesetzlichen Vorgaben: Führungskräfte sind dafür verantwortlich, dass sich Daten nachverfolgen lassen - unabhängig davon, ob diese intern oder mit Partnern, Lieferanten und Kunden ausgetauscht werden. Die Infrastruktur muss abbilden, wo sich sensible Daten befinden und wie sie dorthin gekommen sind. Dazu braucht es ein Transfersystem, das die Daten sicher von einer Applikation oder einem Server zum anderen bewegt und diesen Weg dokumentiert, so dass er sich jederzeit nachvollziehen lässt.

Ad-hoc-Nutzung von FTP reduzieren: Viele Unternehmen tauschen Daten via File Transfer Protocol (FTP) aus, was jedoch Gefahren birgt: FTP bietet keine Kontrolle über den Transfer und keine Möglichkeit, diesen zu protokollieren. Ob gesendete Daten ankommen, erfährt der Absender nur, wenn der Empfänger ihn darüber informiert. Auch werden Passwörter und Kundenkennungen im Klartext übermittelt. Standard-FTP-Befehle lassen sich darüber hinaus für Angriffe auf Netzwerkschwachstellen missbrauchen. Daher sollten Unternehmen anstelle von FTP auf eine standardisierte Plattform für den Datenverkehr setzen.

Skalierbare Transfersysteme: Immer mehr Informationstypen und Dokumente werden digitalisiert, und überall entstehen Handelspartner-Netzwerke. Entsprechend wächst das Transfervolumen exponentiell. Die Infrastruktur muss in der Lage sein, mit der wachsenden Datenmenge Schritt zu halten. Dazu ist es erforderlich, dass sich das Transfersystem sowohl dem Volumen nach als auch an die inhaltlichen Anforderungen von verschiedenen Plattformen und Protokollen anpassen lässt.

End-to-End-Überwachung: Unternehmen, die an konkrete Servicevereinbarungen mit ihren Kunden gebunden sind, müssen den Datentransfer von Anfang bis Ende überwachen. Nur dann können sie im Zweifelsfall ihrer Beweispflicht nachkommen. Das Datentransfersystem sollte diese durchgängige Überwachung unterstützen und Prozess-Engpässe aufzeigen. Basierend auf Leistungsvereinbarungen mit dem Kunden sollten sich verschiedene Warnstufen einrichten und Regeln für den Ausnahmefall definieren lassen. Auf diese Weise lassen sich Probleme lösen, bevor sie eskalieren.

Die Infrastruktur kann diese Anforderungen nur erfüllen, wenn die Daten überall im Netzwerk sichtbar sind. Um einen Hinweis darauf zu erhalten, ob sich unverwalteter Datenverkehr negativ auf Prozesse auswirkt und Kosten verursacht, hat Sterling Commerce in ihrem Whitepaper einen kurzen Fragenkatalog zusammengestellt. (Sterling Commerce: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen