Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Änderung des Beurkundungsrechts


Weniger zeitraubendes Scannen in Gerichten und Notariaten
Bundesjustizministerium greift Länder-Initiative auf und veröffentlicht Gesetzentwurf zum elektronischen Erstellen öffentlicher Urkunden



Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden. Bayern hat mehrere rechtspolitische Initiativen über den Bundesrat und die Justizministerkonferenz eingebracht. Die Menschen erwarten zu Recht eine moderne, schnelle und bürgernahe Justiz. Wir müssen die Chancen der Digitalisierung nutzen und Tempo machen. Neben weiteren Investitionen in die Infrastruktur brauchen wir die Reform der Prozessordnungen und unterstützende KI-Lösungen, um die Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen zu erreichen. Die auf meine Initiative eingesetzte Reformkommission Zivilprozess der Zukunft hat hierzu bereits Empfehlungen für den Zivilprozess der Zukunft vorgelegt."

Der Minister sagte: "Bislang bedürfen öffentliche Urkunden von Gerichten und Notariaten einer händischen Unterschrift auf Papier. Aktuell arbeiten alle bayerischen Gerichte in Zivil-, Familien-, Immobiliarvollstreckungs-, Betreuungs- und Nachlasssachen bereits vollständig mit der elektronischen Akte. Hier kommt es häufig zu Medienbrüchen: Digital erstellte aber auf Papier unterschriebene Urkunden müssen vor der Weiterbearbeitung umständlich eingescannt werden. Das ist nicht mehr zeitgemäß, verzögert die Verfahren und bindet Kapazitäten der Justiz."

Bayern hatte sich gemeinsam mit anderen Ländern nachdrücklich für eine Modernisierung des Beurkundungsrechts eingesetzt. Eisenreich sagte: "Baden-Württemberg, Bayern und weitere Länder haben sich dafür eingesetzt, die elektronischen Möglichkeiten für Gerichte und Notariate auszuweiten." Künftig kann die Unterschrift bei Beurkundungen mit elektronischen Hilfsmitteln erfolgen – auf einem Unterschriftenpad oder per Touchscreen. Die so geschaffene Urkunde kann unmittelbar digital weiterbearbeitet werden. (Bayerisches Staatsministerium der Justiz: ra)

eingetragen: 14.06.25


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

  • Vorbereitung wird zum Wettbewerbsfaktor

    Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.

  • Investitionen in Photovoltaikprojekte

    Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen