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Banken- und Finanzkrise: Dünne Luft für Manager


Bayerische Justizministerin Beate Merk zur Finanzkrise: "Kein goldener Fallschirm für Manager, die ihr Unternehmen in den Ruin treiben"
Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten von Banken: Geltendes Recht sehe bei grober Pflichtverletzung persönliche Haftung vor


(08.10.08) - Bayerns Justizministerin Beate Merk hat in der Debatte um die Banken- und Finanzkrise darauf hingewiesen, dass Vorstände und Aufsichtsräte schon nach geltendem Recht persönlich haften, wenn sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns grob verletzen. Ob hier Lücken bestehen, müsse genau geprüft werden.

In der Öffentlichkeit wurde von Kennern der Bankenszene vor allem kritisiert, dass auch fehlende Risikomanagementsysteme, mit denen die Geschäfte der Banken untereinander einer Bewertung unterzogen werden können, die Bankenkrise mit ausgelöst haben.

"Ein anderer Aspekt ist aber in diesem Zusammenhang unerträglich", so Merk: "Manager, die durch hochriskante, völlig unvertretbare Operationen immense Schäden angerichtet haben, dürfen nicht im Einzelfall auch noch hohe Prämien und Abfindungen erhalten. Das kann die Verluste der Anleger und Steuerzahler zwar nicht ausgleichen. Aber das ist ein Gebot der Gerechtigkeit gegenüber dem so genannten kleinen Sparer und dem Steuerzahler."

Beate Merk fordert deshalb, dass Manager nur für nachhaltig positive Leistungen belohnt werden. Die Verantwortlichen müssen prüfen, ob in Krisenzeiten Sonderzahlungen über das geltende Recht hinaus eingefroren werden können. Rechtfertigt das Verhalten eines Managers eine fristlose Kündigung, dann liegt es nahe, Abfindungen konsequent zu streichen bzw. zurückzufordern.

Merk sagte weiter: "Offensichtlich ist unsere auch auf Verantwortung für andere gründende Unternehmenskultur in einigen Bereichen verloren gegangen. In Einzelfällen ist sie kurzfristigem Profitdenken gewichen. Es liegt immer noch in der Hand der Führungsebene der Unternehmen, dem selbst entgegen zu steuern. Sollte der Markt hier weiterhin versagen, muss notfalls die Politik unterstützend eingreifen." (Staatsministerium Justiz Bayern: ra)

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Meldungen: Markt-Nachrichten

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    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

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