Lehman Brothers-Zertifikat und Falschberatung
Nach Auffassung von hrp hat die Citibank eine 58-jährige Rentnerin aus Hamburg nicht anlegergerecht und nicht objektgerecht beraten
Darauf, dass die Zertifikate wertlos verfallen, wenn der Emittent wegen Insolvenz ausfalle, habe die Beraterin angeblich nicht hingewiesen
(17.10.08) - Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt die Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA wegen angeblicher Falschberatung bezüglich einer Empfehlung zum Kauf eines Lehman-Zertifikates (Dow Jones EURO STOXX 50 Absolute Performer Anleihe) auf Schadensersatz in Anspruch. Nach Auffassung von hrp hat die Citibank eine 58-jährige Rentnerin aus Hamburg nicht anlegergerecht und nicht objektgerecht beraten.
Die Mandantin von hrp wollte einen ererbten Nachlass von 58.000 Euro für ihre beiden Schwestern aus Süddeutschland sicher anlegen. Zunächst war der Anlagebetrag auf einem Girokonto der Citibank geparkt worden, von dem aus sie monatlich ihren beiden Schwestern als Unterstützung zu deren Lebensunterhalt 300 Euro überwiesen hat.
Über zwei Jahre habe - so die Aussage der hrp-Mandantin - eine Mitarbeiterin der Citibank die Anlegerin mehrmals pro Monat "bearbeitet", um sie zum Erwerb von angeblich so lukrativen Zertifikaten zu bewegen. Diese seien wegen der 100%igen Kapitalsicherung genauso sicher wie ein Girokonto oder ein Sparbuch. Darauf, dass die Zertifikate wertlos verfallen, wenn der Emittent wegen Insolvenz ausfalle, habe die Beraterin jedoch nicht hingewiesen. Schließlich habe die Anlegerin für einen Betrag von 10.300 Euro auf Empfehlung der Bank Lehman-Zertifikate erworben. Nunmehr drohe ihr wegen Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers ein diesbezüglicher Totalverlust.
Hrp sieht vorliegend gute Chancen, Schadensersatzansprüche erfolgreich gegen die Citibank durchzusetzen. "Grundsätzlich hat jeder Erwerber von Zertifikaten wegen der ihn treffenden Beweislast die behauptete Pflichtverletzung der Bank zu beweisen", sagt Fachanwalt Peter Hahn von hrp. "Wenn kein eigener Zeuge bei dem Beratungsgespräch bei der Bank anwesend war, kann der Anleger bei einem Klageverfahren seine Ansprüche auf Schadensersatz an den Ehepartner oder ein anderes Familienmitglied abtreten. Dadurch gelangt der Anleger in die Position eines Zeugen."
Geschädigte Anleger von Lehman-Zertifikaten u.a. (zum Beispiel auch Colibri-Zertifikate) sollten nach Auffassung von hrp eine Erstberatung durch einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vornehmen lassen. (hrp: ra)
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