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Belästigung von Verbrauchern


Bundesnetzagentur setzt 50.000 Euro Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung fest
Homann: "Der Bundesnetzagentur stehen weitreichende Ermittlungskompetenzen zur Verfügung"

(27.03.14) - Die Bundesnetzagentur hat gegen ein Unternehmen in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro verhangen. Das Unternehmen hat wiederholt gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung verstoßen. Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig. Das betroffene Unternehmen kann gegen den Bescheid Einspruch einlegen, über den dann das Amtsgericht Bonn zu entscheiden hat.

"Allein im letzten Jahr hat die Bundesnetzagentur insgesamt über 500.000 Euro Bußgelder festgesetzt", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Der Entscheidung war Ende November letzen Jahres die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen verschiedener Gesellschaften, in denen Unterlagen und Dokumente über die erfolgten Anrufe vermutet werden, vorausgegangen. Eine Vielzahl von Verbrauchern hatte sich zuvor bei der Bundesnetzagentur gemeldet und angezeigt, dass sie zu Werbezwecken unter Anzeige einer - nach Ermittlungen der Bundesnetzagentur - nicht zugeteilten Rufnummer angerufen worden seien. In dem konkreten Fall wurde für Hausalarmanlagen mit der dazugehörigen Technik sowie deren Installation geworben.

"Für die Ermittlung der verantwortlichen Personen und Unternehmen stehen der Bundesnetzagentur weitreichende Befugnisse zur Verfügung. Die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen ermöglicht es den ermittelnden Beamten, Beweise sicherzustellen oder zu beschlagnahmen. Ich appelliere an die werbenden Unternehmen und Call-Center, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und aus Werbemaßnahmen keine Belästigung von Verbrauchern entstehen zu lassen. Dies schadet dem Ansehen einer ganzen Branche", erklärte Homann.

Dem Unternehmen konnte aufgrund des sichergestellten Materials und den Aussagen von Zeugen nachgewiesen werden, dass unerlaubt gegenüber Verbrauchern telefonisch geworben wurde und dabei die Rufnummer des Anrufers unterdrückt wurde. Die Bundesnetzagentur stellte fest, dass das Unternehmen die Rufnummern der Verbraucher aus öffentlichen Telefonverzeichnissen erlangte und über keine Einwilligungserklärungen verfügte.

Erfolgt ein Werbeanruf ohne das Einverständnis des Verbrauchers, sollte dieser der Bundesnetzagentur vor allem folgende Daten mitteilen:

Datum des Anrufs,
Name des Anrufers und – wenn möglich – dessen Rufnummer,
Name des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist,
Grund des Anrufs.

Dies kann am Besten mit einem Formblatt, das auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur (s.u.) abrufbar ist, geschehen. Nur mit detaillierten Verbraucherbeschwerden kann die Bundesnetzagentur Fälle unerlaubter Telefonwerbung aufdecken und Bußgeldverfahren einleiten sowie bei nachgewiesenen Verstößen gegen diese vorgehen und Bußgelder verhängen.

"Nach wie vor sind wir auf die Mithilfe der Verbraucher angewiesen. Deren Angaben zum konkreten Vorfall kommt eine entscheidende Bedeutung im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung zu", erläuterte Homann.

Beratung zu den Themen Rufnummernmissbrauch und unerlaubte Telefonwerbung finden Verbraucher unter den folgenden Kontaktdaten:

Anschrift:
Bundesnetzagentur
Nördeltstr. 5
59872 Meschede
Telefon: +49 (0)291 9955-206
Montag bis Mittwoch: 09:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr
Telefax: +49 (0)6321 934-111
E-Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de/unerlaubtetelefonwerbung
(Bundesnetzagentur: ra)


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Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.

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  • Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten

    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

  • Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern

    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

  • Nach wie vor beträchtliche Marktmacht

    Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.

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