Volkszählung auf Basis des Zensusgesetzes 2011
Joachim Herrmann: "Der Datenschutz hat für mich beim Zensus 2011 oberste Priorität"
Rund 1,2 Millionen Bayern werden ab 9. Mai 2011 bei Haushaltsstichprobe befragt
(13.08.10) - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat an der Zensus-Außenstelle des Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung in Fürth den Zensus 2011 vorgestellt und dessen Notwendigkeit unterstrichen: "Bund, Länder und Gemeinden benötigen aktuelle und verlässliche Zahlen zur Bevölkerung, zum Erwerbsleben und zur Wohnsituation, die allein der Zensus liefern kann. Diese Daten sind für eine Vielzahl von politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen unverzichtbar. So müssen unsere Kommunen planen können, wie viele Kindergärten, Schulen, Seniorenheime und Sozialwohnungen sie benötigen."
Auch habe die amtliche Einwohnerzahl unmittelbare Auswirkungen etwa auf den Länderfinanzausgleich, den kommunalen Finanzausgleich, die Einteilung der Wahlkreise und die Gewichtung der Stimmen der Länder im Bundesrat. Bei der Volkszählung werde selbstverständlich ein hohes Datenschutzniveau gewährleistet sein.
Herrmann sagte: "Der Datenschutz hat für mich beim Zensus 2011 oberste Priorität. Wir werden die Sicherheit der erhobenen Informationen durch eine Vielzahl von Maßnahmen gewährleisten. Die Daten werden ausschließlich zu statistischen Zwecken verwendet und keinem Unbefugten zugänglich gemacht werden. Niemand muss Angst haben, dass seine Daten in falsche Hände geraten."
Der Bundesgesetzgeber hat im vergangenen Jahr mit dem Zensusgesetz 2011 die Durchführung einer Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung im Jahr 2011 angeordnet. Im Unterschied zu früher durchgeführten Volkszählungen wird beim Zensus 2011 nicht die gesamte Bevölkerung in Deutschland befragt. Dies ist möglich, da ein Großteil der erforderlichen Zensusdaten aus bereits vorhandenen Verwaltungsregistern gewonnen werden kann.
Neben den Eigentümern von Gebäuden und Wohnungen werden daher nur statistisch ausgewählte Haushalte im Rahmen der sogenannten Haushaltsstichprobe befragt werden.
"Der Aufwand für den Zensus 2011 ist weit geringer als bei früheren Volkszählungen. Ab dem 9. Mai 2011, dem Zensus-Stichtag, werden bei der Haushaltsstichprobe maximal 9,6 Prozent der Bevölkerung, in Bayern somit rund 1,2 Millionen Personen, befragt werden", sagte der Innenminister.
Die Befragungen werden von den Erhebungsstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten durchgeführt. Sie beschränken sich im Wesentlichen auf sozialstaatlich relevante Merkmale wie Bildungsniveau und Migrationshintergrund, die in den Verwaltungsregistern nicht schon enthalten sind.
Die Datensicherheit beim Zensus 2011 soll durch ein Datenschutzkonzept gewährleistet werden, das eng mit den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder abgestimmt wird. Es enthält neben der Verpflichtung aller Zensus-Mitarbeiter auf Verschwiegenheit vor allem strenge Löschungsvorschriften für die erhobenen Daten.
Bei der Veröffentlichung der Zensus-Daten werden Rückschlüsse auf Einzelpersonen ausgeschlossen sein. Die Zensus-Erhebungsstellen werden schließlich räumlich und organisatorisch so selbständig arbeiten, dass eine Datenweitergabe an andere Verwaltungsstellen ausgeschlossen ist.
Für die ausgewählten bzw. betroffenen Bürger ist die Auskunft beim Zensus 2011 verpflichtend. Sie haben mehrere Möglichkeiten, ihrer Auskunftspflicht nachzukommen:
>> Entweder sie beantworten die Fragen direkt gegenüber dem Interviewer,
>> durch Ausfüllen oder Rücksenden der Fragebogen oder
>> per Internet über eine Online-Meldung.
18 Monate nach dem Zensus-Stichtag, also am 9. November 2012, werden die amtlichen Einwohnerzahlen, ausgewählte Stichprobenergebnisse und die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung bekanntgegeben. Weitere sechs Monate später, also am 9. Mai 2013, werden dann auch Zahlen über Haushalte und deren Struktur sowie vielfältige weitere Auswertungen möglich sein. Bereits die Zeitdauer von zwei Jahren bis zur Veröffentlichung der Ergebnisse zeigt, dass es sich beim Zensus um ein sehr aufwändiges, hoch technisiertes statistisches Verfahren handelt.
Ein Teil der Aufgaben wird durch die Zensus-Außenstelle des Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung in Fürth wahrgenommen. Die ersten Zensus-Mitarbeiter werden Anfang August ihre Arbeit aufnehmen. Zur Hochphase des Zensus im zweiten Quartal 2011 werden dann bis zu 240 Mitarbeiter beschäftigt sein. (Bayerisches Innenministerium: ra)
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