Expertentagung zum Arbeitnehmerdatenschutz
Bayern verlangt: Arbeitnehmer müssen besser gegen unzulässige Datenerhebung geschützt werden
Joachim Herrmann: Bundesdatenschutzgesetz muss dringend ergänzt werden – Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht muss umgebaut werden
(26.03.10) - Bluttests bei der Einstellung oder heimliche Videoüberwachung bei der Arbeit – zahlreiche Skandale der letzten Jahre haben gezeigt, dass der Arbeitnehmerdatenschutz dringend verbessert werden muss. "Hierzu ist eine Reform des Bundesdatenschutzgesetzes dringend nötig", sagte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann auf einer Expertentagung zum Thema ''Stärkung des Arbeitnehmerdatenschutzes'', die das Bayerische Staatsministerium des Innern gemeinsam mit der Hanns-Seidel-Stiftung veranstaltet hat.
"Wir brauchen klare Grenzen für die Datenerhebung und -verarbeitung in den Betrieben. Dazu müssen wir Leitplanken für den Datenschutz definieren, die unzulässige Formen der Datenerhebung im Arbeitsleben ausschließen. Wir brauchen klare gesetzliche Verbote, die auch durch Einwilligung der Betroffenen nicht überwunden werden können. Auch die Kontrollinstrumente der betrieblichen Datenschutzbeauftragten müssen wir weiter verbessern und transparenter machen. Denn effektiven Datenschutz gibt es nicht ohne effektive Kontrollinstrumente", forderte Joachim Herrmann.
Bei der Veranstaltung trafen zahlreiche Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verbänden und Staat zusammen, um über die von der Bundesregierung angekündigten Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz zu diskutieren.
Der Innenminister verwies darauf, dass die Bayerische Staatsregierung insgesamt sechs Eckpunkte für eine Reform des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen habe. Herrmann sagte: "Neben klaren Datenerhebungsverboten und Datennutzungsverboten brauchen wir eine strikte Bindung an den Erforderlichkeitsgrundsatz. Damit meine ich, dass unabhängig von der Einwilligung des Betroffenen eine Datenerhebung nur dann erfolgen darf, wenn die Daten für die Zwecke des Arbeitsverhältnisses notwendig sind. Daten aus der Privatsphäre der Mitarbeiter müssen grundsätzlich tabu sein."
Des Weiteren plädierte der Innenminister für eine bessere Kontrolle der Datenerhebung und -nutzung durch starke datenschutzrechtliche Verfahrensinstrumente und die Beachtung dieser Zielsetzungen auch durch kollektiv-rechtliche Regelungen wie Tarifverträge. Wo Überwachungsmaßnahmen, etwa zur wirksamen Korruptionsbekämpfung, unerlässlich seien, müssten die hier bestehenden Erlaubnistatbestände deutlich präzisiert werden.
Als letzten Eckpunkt nannte Herrmann schließlich die Begrenzung einer Neuregelung des Arbeitnehmerdatenschutzes auf Arbeitsverhältnisse der Privatwirtschaft sowie der Beschäftigten des Bundes: "Die Daten der Beschäftigten von Ländern und Kommunen werden bereits durch die geltenden Landesgesetze geschützt. Soweit erforderlich, könnten die landesrechtlichen Regelungen noch ergänzt werden."
Der Innenminister kündigte schließlich einen Umbau des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht an, der nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. März 2010 zum System der Datenschutzaufsicht im nichtöffentlichen Bereich in Deutschland notwendig geworden sei: "Ich halte das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zwar für falsch. Denn für den Datenschutz zwischen Bürgern und Unternehmen haben wir mit dem Landesamt für Datenschutzaufsicht eine bewährte und erfolgreiche Behörde, die auch der parlamentarischen Kontrolle unterliegt. Ich kann nicht erkennen, weshalb hier keine unabhängige Datenschutzkontrolle gegeben sein soll."
Nichts desto trotz müsse das Urteil des Europäischen Gerichtshofs befolgt und daher eine Reform der Datenschutzaufsicht auf den Weg gebracht werden. Herrmann stellte klar: "Ziel muss sein, die bewährten Strukturen der Datenschutzaufsicht in der Privatwirtschaft so den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs anzupassen, dass weiterhin das anerkannt hohe Niveau des Datenschutzes gewährleistet bleibt und für die Bürger wie für die Wirtschaft verlässliche Ansprechpartner bereit stehen. Ein Umbau des Landesamtes zu einer mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestatteten Kontrollstelle für den Datenschutz dürfte der richtige Weg sein. Sobald der Bund den Ländern seine Absichten zu den erforderlichen Anpassungen im Bundesrecht vorgestellt hat, werde ich dem Ministerrat und dem Bayerischen Landtag Vorschläge zur Reform der Datenschutzaufsicht in Bayern vorlegen." (Bayerisches Innenministerium: ra)
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