BfDI kritisiert Quellen-TKÜ für Nachrichtendienste
BfDI: "Gerichte haben einen deutlichen Reformbedarf in den Gesetzen der Nachrichtendienste aufgezeigt. Statt diese dringenden Reformen anzugehen, sollen nun neue Überwachungsmöglichkeiten geschaffen werden"
Der BfDI sieht mehrere Mängel im aktuellen Gesetzesentwurf
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber kritisiert die Pläne der Bundesregierung, den Nachrichtendiensten die Überwachung von Messengern zu ermöglichen. Die bestehende Gesetzeslage sei nicht bereit für die Einführung solcher massiven Eingriffe in die Privatsphäre.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber kritisiert die Pläne der Bundesregierung, den Nachrichtendiensten die Überwachung von Messengern zu ermöglichen. Die bestehende Gesetzeslage sei nicht bereit für die Einführung solcher massiven Eingriffe in die Privatsphäre: "Die Gerichte haben einen deutlichen Reformbedarf in den Gesetzen der Nachrichtendienste aufgezeigt. Statt diese dringenden Reformen anzugehen, sollen nun neue Überwachungsmöglichkeiten geschaffen werden. Ich fordere erneut ein Sicherheitsgesetz-Moratorium und eine unabhängige wissenschaftliche Analyse der bestehenden Gesetze."
Der BfDI sieht mehrere Mängel im aktuellen Gesetzesentwurf. Beispielsweise legt das Gesetz den Umfang der Informationserhebung nicht klar fest. Dadurch besteht die Gefahr, dass aus der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) vielmehr eine "Onlinedurchsuchung" wird, die eigentlich gerade nicht eingeführt werden soll. Außerdem entsprechen die Voraussetzungen für die Durchführung weitgehend denen der Befugnisse zur Quellen-TKÜ im Polizeibereich. Dies verstößt nach Auffassung des BfDI gegen das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten: "Es besteht die Gefahr, dass das Ausmaß der staatlichen Überwachung in der praktischen Anwendung das für eine Demokratie erträgliche Maß übersteigt."
Der BfDI bereitet in diesem Zusammenhang seine detaillierte Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für den Deutschen Bundestag vor. Die Stellungnahme wird so bald wie möglich auf der Homepage veröffentlicht. (BfDI: ra)
eingetragen: 18.11.20
Newsletterlauf: 08.01.21
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