Datenschutz: Nacktscanner oder Körperscanner
Datenschützer Peter Schaar fordert: "Diskretionszone für Körperscanner gewährleisten"
Körperscanner am Hamburger Flughafen: Teilnahme am Feldversuch sei für jeden Passagier freiwillig und könne ohne Nachteile abgelehnt werden
(01.10.10) - Anlässlich der Aufnahme des Probebetriebs eines Körperscanners auf dem Hamburger Flughafen am 27. September 2010 gab der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, eine Erklärung ab. Schaar will die Einhaltung entsprechender datenschutzrechtlicher Vorschriften während des Probebetriebs überprüfen.
"Die geplante Einführung einer neuen Scannertechnologie bei Sicherheitskontrollen auf Flughäfen hat in den vergangenen Jahren berechtigte datenschutzrechtliche Bedenken hervorgerufen. Für völlig untragbar hielte ich insbesondere die Darstellung der kontrollierten Menschen in Form einer Art Nacktaufnahme. Ich sehe es positiv, dass die von mir aufgestellten Forderungen nun berücksichtigt werden sollen.
Die Körperscanner, die am Hamburger Flughafen getestet werden sollen, gewährleisten einen besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte der Passagiere als viele der bislang bekannten Geräte. Verbesserungen sehe ich insbesondere in der Darstellung der gescannten Person in der Form eines Piktogramms oder 'Legomännchens'.
Zu bedenken ist allerdings, dass sich beim Einsatz der Körperscanner mehr Menschen als bisher einer Nachkontrolle unterziehen müssen - und dies häufig in sehr sensiblen Bereichen. Davon betroffen werden insbesondere solche Personen sein, die medizinische Hilfsmittel tragen oder bei sich führen müssen. Denn medizinische Hilfsmittel, wie etwa Windeln oder künstliche Darmausgänge, werden zwar nicht als solche sichtbar gemacht, aber als ein potentiell gefährlicher Gegenstand in der entsprechenden Körpergegend ausgewiesen und farblich markiert.
Daher halte ich es für unerlässlich, dass die Geräte so aufgestellt werden, dass nur das jeweilige Kontrollpersonal und nicht etwa andere Passagiere den Bildschirm zu sehen bekommen. Sowohl bei der Anzeige am Bildschirm als auch bei einer Nachkontrolle muss die Privatsphäre uneingeschränkt geschützt sein. Dies gilt auch für einen möglichen späteren Regelbetrieb.
Auch muss technisch sichergestellt sein, dass die Aufnahmen und die ihnen zu Grunde liegenden Rohdaten weder gespeichert noch übertragen werden. Ich werde die Einhaltung der entsprechenden Zusagen des Bundesinnenministeriums während des Probebetriebs überprüfen und halte es für unabdingbar, dass die eingesetzten Körperscanner nach anerkannten Maßstäben (sogenannten Common Criteria) durch unabhängige Sachverständige zertifiziert werden.
Ferner erwarte ich, dass der Feldversuch ergebnisoffen betrieben wird und die in der Praxis gewonnenen Erfahrungen evaluiert werden. In diesem Zusammenhang ist der Gesetzgeber aufgefordert, die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für Kontrollmaßnahmen gesetzlich zu fixieren.
Besonders wichtig ist mir auch, dass die Teilnahme an diesem Feldversuch für jeden Passagier freiwillig ist und ohne Nachteile abgelehnt werden kann.
Darüber hinaus möchte ich darauf aufmerksam machen, dass Körperscanner, die an anderen europäischen Flughäfen eingesetzt wurden, häufig hinter den datenschutzrechtlichen Anforderungen zurückbleiben. Sie sind teilweise sogar Nacktscanner im ursprünglichen Sinn des Wortes. Ich erwarte daher von der Bundesregierung, dass sie sich auf europäischer Ebene für verbindliche Mindestanforderungen auf einem hohen Datenschutzniveau einsetzt."
(BfDI: ra)
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