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Die DSGVO muss noch besser werden


Die Risiken der Bildung umfassender Profile, des Scorings oder der algorithmenbasierten Entscheidungen müssen deutlich stärker in den Fokus des Datenschutzrechts gerückt werden
DSGVO: Digitalisierung braucht Vertrauen und Transparenz



Nach einem holprigen Start, viel Unsicherheit und mancherlei Falschmeldungen kommt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) langsam im Alltag Bürgern, Unternehmen und Behörden an. Die ersten Monate mit dem neuen Datenschutzrecht zeigen aber auch, dass nicht alle datenschutzrechtlichen Probleme auf einen Schlag gelöst sind.

Die bei den deutschen Aufsichtsbehörden seit dem 25. Mai 2018 eingegangenen gut 27.000 Beschwerden und mehr als 12.000 gemeldeten Datenschutzverletzungen zeigen: Wirtschaft und Verwaltung stellen sich auf die Herausforderungen des neuen Rechts ein und die Menschen nehmen ihre Rechte selbstbewusst in Anspruch. Zugleich machen die Zahlen deutlich, dass noch viel zu tun ist.

Die aktuellen Ereignisse im Zusammenhang mit der Veröffentlichung gestohlener Daten haben darauf aufmerksam gemacht, dass die Digitalisierung auf Dauer nur mit gutem Datenschutz gelingen kann. Daran müssen Wirtschaft, Verwaltung, Politik, aber auch jede und jeder Einzelne gemeinsam mitwirken. Die DSGVO bietet hierfür in Europa – aber auch darüber hinaus – gute Voraussetzungen.

Anlässlich des 13. Europäischen Datenschutztages wagt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, bereits einen Blick in die Zukunft, in der bereits im kommenden Jahr die Evaluierung der DSGVO ansteht: Digitalisierung braucht Vertrauen und Transparenz. Die Risiken der Bildung umfassender Profile, des Scorings oder der algorithmenbasierten Entscheidungen müssen deutlich stärker in den Fokus des Datenschutzrechts gerückt werden. Diese massiv in das Leben der Menschen eingreifenden vollständig automatisierten ablaufenden Prozesse müssen für die Menschen nachvollziehbar und in höchstem Maße transparent sein. Auf der anderen Seite müssen wir die Kritik an einer wenig zielgerichteten Bürokratisierung ernst nehmen und genau hinschauen, an welchen Stellen die DSGVO entschlackt werden kann, ohne dabei den Datenschutz zu schwächen.

Der Europäische Datenschutztag wird auf Initiative des Europarats seit 2007 jährlich am 28. Januar begangen. Er erinnert an die Unterzeichnung der Konvention 108 des Europarats im Jahr 1981. Die Konvention 108 ist der wichtigste völkerrechtlich verbindliche Vertrag zum Datenschutz und wurde 2018 mit einem Änderungsprotokoll modernisiert. (BfDI: ra)

eingetragen: 28.01.19
Newsletterlauf: 25.03.19


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO

    Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.

  • Digitale Aufsicht im Praxistest

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.

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    Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.

  • Auslegung der Digitalrechtsakte

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.

  • Pilotprojekt KI-Reallabor

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.

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