Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Fanpage-Urteil & Online-Verantwortung


Betreiber sogenannter Facebook-Fanpages sind gemeinsam mit Facebook selbst für die von dem sozialen Dienst gesammelten Daten der Fanpage-Besucher verantwortlich sind
EuGH stellt Facebook-Fanpage-Betreiber aber vor neue Herausforderungen.



Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt im Grundsatz das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH), dass Betreiber von Facebook-Fanseiten datenschutzrechtlich gemeinsam mit Facebook für die von dem Sozialen Dienst auf ihren Seiten gesammelten Nutzer-Daten verantwortlich sind. "Das ist ein Meilenstein für die Klärung datenschutzrechtlicher Verantwortung generell bei Online-Sachverhalten", sagte der BvD-Vorstand Dr. Kai-Uwe Loser nach dem Urteil in Berlin.

Allerdings entstünden dadurch für Webseiten-Betreiber neue Herausforderungen und Risiken, die sie nicht im Handumdrehen lösen könnten. "Wir setzen darauf, dass die Aufsichtsbehörden wie in der Vergangenheit mit Augenmaß reagieren und zunächst über die Auswirkungen aufklären", sagte Loser. Zwar leiste das Urteil einen Beitrag, Plattformen wie Facebook zum Einlenken beim Datenschutz zu bringen. "Gleichwohl sollte die Auseinandersetzung nicht auf dem Rücken der Nutzer ausgetragen werden, nur weil nicht in ausreichendem Maß gegen die Anbieter vorgegangen werden kann."

Der EuGH hatte entschieden, dass die Betreiber sogenannter Facebook-Fanpages gemeinsam mit Facebook selbst für die von dem sozialen Dienst gesammelten Daten der Fanpage-Besucher verantwortlich sind. Die Betreiber der Seiten sind laut Gericht an der Entscheidung über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beteiligt. Unter anderem könnten die Fanpage-Betreiber Daten über den Lebensstil und die Interessen der jeweiligen Zielgruppe, über das Online-Kaufverhalten von Seiten-Besuchern und geografische Daten erhalten. Diese Informationen könnten die Seitenbetreiber für spezielle Werbeaktionen oder für Veranstaltungen nutzen.

"In der Praxis wird das dazu führen, dass viele Unternehmen und Selbständige ihre Fanpages - jedenfalls zunächst - schließen und die Reaktion von Facebook abwarten", schätzt Loser. Auch werde das Urteil Auswirkungen auf Tracking-Tools und sogenannte Social Plugins haben, die viele Betreiber von Internet-Webseiten einsetzen. "Insgesamt hat die Entscheidung das Potenzial, eine massive Veränderung bei der Nutzung von Analyse-Tools im Internet zu bewirken. Das hat Schatten und Licht. Der Schutz der betroffenen Personen wird verbessert, aber die Nutzer solcher Anwendungen vor nicht leicht und schnell lösbare Herausforderungen gestellt."

Auslöser für die Entscheidung des EuGH war eine Anordnung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) im November 2011 gegen die private Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein. Das Bildungsunternehmen sollte seine Facebook-Fanpage deaktivieren, weil die Besucher der Seite nicht darüber informiert wurden, dass Facebook ihre personenbezogenen Daten, ihr Surfverhalten und ihre Interessen per Cookies als "verhaltensbezogenes Webtracking" sammelt.

Dagegen klagte die Wirtschaftsakademie zunächst vor dem Verwaltungsgericht, dann vor dem Oberverwaltungsgericht. Daraufhin zog das ULD vor das Bundesverwaltungsgericht, das den Fall an den EuGH überwies. Die Richter befanden jetzt zudem, dass die ULD nicht nur gegen die Wirtschaftsakademie vorgehen konnte, sondern auch gegenüber Facebook Germany tätig werden kann. (BvD: ra)

eingetragen: 08.07.18
Newsletterlauf: 09.08.18

BvD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO

    Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.

  • Digitale Aufsicht im Praxistest

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.

  • BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone

    Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.

  • Auslegung der Digitalrechtsakte

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.

  • Pilotprojekt KI-Reallabor

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen