Diskussion: Betriebliche Datenschutzbeauftragte
Datenschutzbeauftragte als Lotsen bei digitalen Technologien
Stakeholder haben die Digitalisierung nicht wirklich verstanden
Zum Europäischen Datenschutztag plädiert der BvD dafür, Datenschutz bei der Digitalisierung als Wettbewerbsvorteil zu verstehen. Dazu gehört auch ein neues Verständnis von der Rolle der Datenschutzbeauftragten. Anlässlich des Europäischen Datenschutztags (28. Januar 2021) plädiert der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. dafür, das Thema Datenschutz bei digitalen Technologien als Wettbewerbsvorteil auszubauen. Dabei befürwortet der BvD den in der neuen Datenstrategie der Bundesregierung formulierte Grundhaltung, dass Datenschutz sogar zum "Innovationstreiber" und "maßgeblich für den Erfolg einer digitalen Technologie sein kann, weil es das Vertrauen in diese erhöht."
Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD, unterstreicht ergänzend: "Wichtig ist es für Deutschland und Europa nun, sich die Vorreiterstellung im Bereich Datenschutz nicht nehmen zu lassen. Die europäische Datenschutz-Grundverordnung gilt nach anfänglicher Kritik mittlerweile "der" internationale Standard. Wenn wir nicht aufpassen, dann haben uns die anderen nicht nur bei der Digitalisierung, sondern bald auch beim Datenschutz und damit beim Schlüsselfaktor Kundenvertrauen überholt. Daher ist dieses Bekenntnis der Bundesregierung ein wichtiger Schritt."
Den Datenschutzbeauftragten in Unternehmen falle gerade im Bereich digitaler Technologien eine wichtige Rolle zu: Sie unterstützen die Unternehmen mit ihrer Fachkenntnis dabei, digitale Projekte von Anfang an datenschutzkonform aufzustellen. "Die Datenschutzbeauftragten werden damit zu Lotsen für die Entwicklung und vor allem auch Einführung neuer digitaler Technologien", so Spaeing.
"Umso unverständlicher ist die derzeit im Zuge der Evaluierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wieder aufkeimende Diskussion um die betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Die Schwächung der Unternehmen durch die Aushöhlung der Benennungspflicht ist absolut rückwärtsgewandt. Um millionenfach personenbezogene Daten zu verarbeiten, braucht es heute nur noch wenige Personen. Die Grenze der Benennungspflicht an der Zahl der Mitarbeiter festzumachen zeigt, dass einige Stakeholder die Digitalisierung nicht wirklich verstanden haben", kritisierte Spaeing.
Vielmehr sollte der Gesetzgeber die Einbindung des Datenschutzbeauftragten in die Gestaltung der Verarbeitung personenbezogener Daten stärken und dem Datenschutzbeauftragten die Möglichkeit zu eröffnen, die Unternehmensleitung bei einzelnen Aufgaben nach der DSGVO zu entlasten. Davon würden vor allem auch kleine und mittlere Unternehmen profitieren und es würde eine effektive Nutzung des Know-hows zur Gestaltung der Nutzung personenbezogener Daten erreicht werden. "Erst wenn die Politik den Nutzen eines Datenschutzbeauftragten und dessen Know-how erkennt und dieses für Unternehmen noch besser nutzbar macht, werden wir wissen, ob die Aussagen der Bundesregierung zum Datenschutz in der neuen Datenstrategie nicht nur ein Lippenbekenntnis sind", so Spaeing.
Der Europäische Datenschutztag findet auf Initiative des Europarats seit 2007 jährlich am 28. Januar statt. An diesem Tag unterzeichnete der Rat 1981 – also heute vor genau 40 Jahren – die Europäische Datenschutzkonvention. Über 50 Länder sind dem Abkommen bis heute beigetreten. (BvD: ra)
eingetragen: 01.02.21
Newsletterlauf: 19.03.21
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