Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden


Datenschutzvereinigung fordert entschiedenen Widerstand gegen "Pay or Consent" Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden
Meta jetzt die Alternative Datenwerbenutzung oder Bezahlen – "Pay or Okay"



In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist. Hintergrund des offenen Briefs ist, dass der Europäische Gerichtshof das bisherige Gebührenmodell des Facebook- und Instagram-Konzerns Meta beanstandet hat, das auf "Einwilligungen" zur Werbenutzung der Daten basiert, welche tatsächlich nicht freiwillig und daher unwirksam sind.

Anstelle dessen bietet Meta jetzt die Alternative Datenwerbenutzung oder Bezahlen – "Pay or Okay". Hiergegen und gegen "Pay or Consent"-Modelle allgemein laufen Datenschützer in Nichtregierungsorganisationen (NGO) schon seit Monaten Sturm. Die Frage liegt nun beim Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA), dessen Mitglieder unter massivem Lobbydruck von Meta und anderen Big-Tech-Unternehmen mit dem gleichen Geschäftsmodell stehen.

In dem durch Access Now initiierten offenen Brief fordern die NGO den EDSA und alle Aufsichtsbehörden auf "Pay or Consent"-Modelle entschieden abzulehnen.

Dazu erklärt der DVD-Vorsitzende Frank Spaeing:
"‚Pay or Consent‘-Modelle wie das Modell ‚Pay or Okay‘ von Meta drohen europaweit etabliert zu werden. Letztlich wird diese Entwicklung, wenn sie von den Datenschutzbehörden jetzt nicht gestoppt wird, dazu führen, dass die großen Internet-Plattformen mit der Gebührenandrohung die Internet-User zu weiter zunehmenden Werbenutzungen drängen können. Damit wird der Kommerzialisierung des Internets weiter Vorschub geleistet; Nutzer werden entweder finanziell oder mit ihren Daten geschröpft; die digitale Trennung zwischen arm und reich wird weiter vorangetrieben. Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt, dass Datenverarbeitung ‚fair‘ sein muss. Der digitale Kommunikationsbedarf der Menschen ist ein Grundrechtsbedürfnis; Betroffene müssen das Internet diskriminierungsfrei nutzen können."(DVD: ra)

eingetragen: 17.04.24
Newsletterlauf: 12.06.24

DVD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • BfDI kritisiert Nachrichtendienstgesetze

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, sieht bei den Neuerungen der Gesetze der Nachrichtendienste noch datenschutzrechtliche Mängel.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.

  • DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.

  • Bekämpfung von Geldwäsche

    Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.

  • Datentransfer in die USA

    Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen