Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Datenschützer kontra Facebook


Gesichtserkennung: Konzertierte Aktion von Datenschützern gegen Facebook
Facebook werde sich nicht über ein Zuständigkeits-Hopping einer effektiven Kontrolle entziehen

(02.10.12) - Nach einer entsprechenden Abstimmung unter den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden im "Düsseldorfer Kreis" werden die Behörden in den Ländern Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gegen Datenschutzverstöße des weltweit agierenden Sozialen Netzwerks Facebook aktiv. Kritikpunkt ist hierbei u. a. die Gesichtserkennung, die Facebook inzwischen standardmäßig durchführt. Dabei werden von Facebook Gesichtsmuster erkannt, gespeichert und ausgewertet, ohne dass die Nutzenden vorab hierüber informiert werden. Während der Datenschutzbeauftragte in Hamburg nach Anhörung von Facebook Inc./USA wegen Datenschutzverstößen bei der digitalen Gesichtserkennung eine Untersagungsverfügung aussprach, starteten die Datenschutzbeauftragten der anderen Bundesländer in dieser Sache eine verfahrensrechtliche Anhörung.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) wandte sich zudem an die US-Verbraucherschutzbehörde FTC (Federal Trade Commission) in Washington und machte auf Verstöße gegen die europäische Datenschutzrichtlinie aufmerksam – verbunden mit der Aufforderung, diese nach US-amerikanischem Recht zu ahnden.

Schon im November 2011 stellte die FTC Verstöße gegen die Privacy-Selbstverpflichtungen durch Facebook fest und forderte das Unternehmen zu rechtskonformem Verhalten auf. In seinem Schreiben an die FTC kommt das ULD nun zu dem Ergebnis, dass Facebook den FTC-Anforderungen sowie seiner Selbstverpflichtung nach dem Safe Harbor-Abkommen, das den Datenaustausch zwischen den USA und Europa regelt, nicht nachkommt. Die geforderten Informationspflichten ("notice") und Wahlmöglichkeiten ("choice") werden nicht beachtet. Diese Feststellungen gegenüber der FTC werden vom ULD im Hinblick auf das Analysewerkzeug "Insights", die Gesichtserkennung und die Änderung der Privatsphären-Einstellungen ohne Zustimmung der Nutzenden präzisiert.

Der Leiter der ULD, Thilo Weichert, sagte: "Nach unserer Bewertung ist neben Facebook Ltd. in Irland für die wesentlichen Datenschutzverstöße im Facebook-Angebot auch die Facebook Inc. in Menlo Park/USA verantwortlich, von wo aus die Geschäftspolitik und die Datenverarbeitung bestimmt werden. Das Unternehmen kann sich nicht über ein Zuständigkeits-Hopping einer effektiven Kontrolle entziehen. Nachdem alle bisherigen Maßnahmen deutscher Aufsichts­behörden ignoriert und ausgesessen wurden und dies von den verantwortlichen Politikern geduldet wird, setzen wir auf direkte rechtliche Maßnahmen gegenüber der US-Zentrale."

Das Schreiben des ULD vom 21.08.2012 ist im Internet zu finden unter
www.datenschutzzentrum.de/facebook/kommunikation/20120821-ftc-facebook-de.pdf

Die Anhörung der Facebook Inc./USA durch das ULD vom 31.08.2012 zur
Gesichtserkennung finden Sie unter
www.datenschutzzentrum.de/facebook/kommunikation/20120831-anhoerung-fb-inc-gesichtserkennung.pdf

Eine Analyse des ULD-Leiters "Datenschutzverstoß als Geschäftsmodell – der Fall Facebook", abgedruckt in DuD 2012, 716 ff., finden Sie unter www.datenschutzzentrum.de/facebook/20120921-facebook-geschaeftsmodell.pdf

Aktuelle Informationen des ULD-Leiters für Stellen, die Facebook einsetzen wollen, veröffentlicht im Sicherheits-Berater, finden Sie unter
www.sicherheits-berater.de/startseite/artikel-ohne-abo/top-datenschuetzer-warnt-haende-weg-von-facebook.html
(ULD: ra)

Lesen Sie auch:
Verfahren um Facebook-Anwendungen
Datenschützer: Druck auf Facebook

ULD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.

  • DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.

  • Bekämpfung von Geldwäsche

    Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.

  • Datentransfer in die USA

    Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.

  • SIM-Swapping und Authentifizierung

    Es gibt immer wieder sog. SIM-Swapping-Fälle, in denen sich eine fremde Person in betrügerischer Weise die Kontrolle über eine Mobilfunknummern einer anderen Person verschafft.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen