ULD: "OVG-Urteil zu Facebook-Fanpages revisionsbedürftig" Thilo Weichert, Leiter des ULD: "Die Urteilsbegründung ist so enttäuschend wie der vor drei Wochen verkündete Urteilstenor"
(20.10.14) - Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 04.09.2014 vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten, in dem entschieden wurde, dass schleswig-holsteinische Betreiber von Facebook-Fanpages für Datenschutzverstöße, die bei der Benutzung der Seite stattfinden, nicht verantwortlich sein sollen. Das OVG hat in seinem Urteil, dessen Begründung gerade vorgelegt wurde, die Revision zugelassen, weil entscheidende Rechtsfragen bisher nicht höchstrichterlich entschieden worden sind.
Thilo Weichert, Leiter des ULD, sagte: "Die Urteilsbegründung ist so enttäuschend wie der vor drei Wochen verkündete Urteilstenor. Die vom ULD vorgebrachten wesentlichen Argumente werden nur beiläufig erörtert. Zwar erwähnt das OVG, anders als das Verwaltungsgericht in der Vorinstanz, dass über eine Grundrechtsfrage entschieden wird, doch ist nicht zu erkennen, dass dies in das Ergebnis der Entscheidung eingeflossen ist. Das zentrale Argument des ULD, nämlich dass das Betreiben einer Fanpage ein rechtlich und technisch einheitlicher Vorgang ist, bei dem sich Betreiber und Facebook gegenseitig ergänzen und voneinander abhängig sind, wurde nicht gewürdigt. Mit unserer Revision verfolgen wir die Hoffnung, dass bundesweit vom Bundesverwaltungsgericht klargestellt wird, dass sich Institutionen ihrer datenschutzrechtlichen Verantwortung nicht dadurch entziehen können, dass sie Dritte mit illegaler Datenverarbeitung beauftragen."
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.
Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.
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