ChatGPT und Datenschutz


ChatGPT unterliegt der Datenschutz-Grundverordnung
Nachdem Italien als erstes westliches Land nach Bekanntwerden eines Datenlecks ChatGPT von Ende März bis Ende April dieses Jahres vorübergehend gesperrt hatte, ist auch in Deutschland die Diskussion um die Datensicherheit des KI (künstliche Intelligenz)-Chatbots und eine mögliche Sperrung desselben entbrannt



Personenbezogene Daten, die das ChatGPT betreibende Unternehmen OpenAI sammelt und verarbeitet, unterliegen nach Angaben der Bundesregierung den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Das geht aus einer Antwort (20/7262) auf eine Kleine Anfrage (20/6835) der AfD-Fraktion hervor.

Auf die Frage der AfD-Abgeordneten, ob die Bundesregierung die Sperrung von ChatGPT in Deutschland plane, heißt es in der Antwort, dass die Entscheidung darüber den zuständigen unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden "sowie gegebenenfalls weiteren Behörden nach Sachzuständigkeit" obliege.

Derzeit gebe es keine polizeilichen Präventionsmaßnahmen explizit im Zusammenhang mit der Nutzung von ChatGPT durch private Nutzer, schreibt die Bundesregierung auf die Frage, ob die Bundesregierung Nutzer von ChatGPT vor Cyberkriminalität schützt. Da es sich um eine noch sehr neue Technologie handelt, so die Antwort, wurden bisher keine entsprechenden Straftaten in Verbindung mit der Nutzung von ChatGPT statistisch erfasst.
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Vorbemerkung der Fragesteller
Nachdem Italien als erstes westliches Land nach Bekanntwerden eines Datenlecks ChatGPT von Ende März bis Ende April dieses Jahres vorübergehend gesperrt hatte, ist auch in Deutschland die Diskussion um die Datensicherheit des KI (künstliche Intelligenz)-Chatbots und eine mögliche Sperrung desselben entbrannt. Die Maßnahme der italienischen Datenschutzbehörde ging auf einen Datenverlust zurück, den ChatGPT am 20. März 2023 erlitten hat. "Dabei waren Nutzergespräche und Zahlungsinformationen von Abonnenten des Dienstes geleakt worden".

Darüber hinaus sei nach Auffassung der italienischen Datenschützer teilweise unklar gewesen, welche Nutzerdaten die Firma OpenAI in welchem Umfang gesammelt hat und inwiefern der Jugendschutz in der früheren Version des Text-Roboters gewährleistet war. Daraufhin hatten die italienischen Behörden OpenAI aufgefordert, sein Hauptprodukt in Italien zu blockieren, da der KI-Bot nach ihrer Einschätzung gegen die europäische Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten verstößt.

Nach Überarbeitung seines Internetauftritts hinsichtlich der Altersprüfung für einheimische neue Nutzer ist das KI-Programm ChatGPT seit dem 29. April 2023 in Italien wieder online verfügbar.

Im Sinne einer rechtssicheren Nutzung der auf künstlicher Intelligenz basierenden Software gilt es nach Ansicht der Fragesteller zu klären, welche Rechtsgrundlage im Anwendungsbereich von ChatGPT hierzulande existiert und inwiefern der Daten- und Jugendschutz im Kontext der neuen Technologie aus Sicht der Bundesregierung gewahrt wird.
(Deutsche Bundesreigerung: ra)

eingetragen: 03.08.23
Newsletterlauf: 02.10.23


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