Bundesregierung will Präsenzapotheken stärken
Deutsche Bundesregierung will nur Gesetzentwürfe beschließen, die aus ihrer Sicht mit EU-Recht und dem nationalen Verfassungsrecht in Einklang stünden
In den Meinungsbildungsprozess würden alle Möglichkeiten, die Apotheken vor Ort zu stärken, einbezogen
Die Entscheidung über das im Koalitionsvertrag vereinbarte Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Medikamente ist noch offen. Der Meinungsbildungsprozess über die Umsetzung dieser Vereinbarung sei innerhalb der Deutschen Bundesregierung noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Antwort (19/2460) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (19/2229) der FDP-Fraktion.
In den Meinungsbildungsprozess würden alle Möglichkeiten, die Apotheken vor Ort zu stärken, einbezogen, heißt es in der Antwort weiter. Zudem beschließe die Bundesregierung nur Gesetzentwürfe, die aus ihrer Sicht mit EU-Recht und dem nationalen Verfassungsrecht in Einklang stünden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte 2016 entschieden, dass die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland ausländische Versandapotheken benachteiligt und daher gegen EU-Recht verstößt. So werde ausländischen Apotheken über die Festpreise der Zugang zum deutschen Markt erschwert.
Eine mögliche Konsequenz aus der Entscheidung wäre neben einem Versandhandelsverbot die Aufhebung der Preisbindung auch für rezeptpflichtige Arzneimittel. Während die Union rasch für ein Versandhandelsverbot plädierte, um Rabattaktionen ausländischer Versandapotheken auf Kosten deutscher Präsenzapotheken zu verhindern, forderte die SPD nach dem Urteil mit Blick auf chronische kranke Patienten einen Interessenausgleich. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 15.06.18
Newsletterlauf: 13.07.18
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>