Finanztransaktionssteuer in Spanien
Die Bundesregierung hält im Einklang mit dem Koalitionsvertrag weiterhin an dem Ziel fest, eine Finanztransaktionssteuer im europäischen Kontext einzuführen
Spanische Regierung will eine Finanztransaktionssteuer nach dem Vorbild der französischen Finanztransaktionsteuer einführen
Der Deutschen Bundesregierung ist bekannt, dass die spanische Regierung eine Finanztransaktionssteuer nach dem Vorbild der französischen Finanztransaktionsteuer einführen will. Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe die spanische Regierung am 25. Januar 2019 ins Parlament eingebracht, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/7574) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7285).
Zu Schätzungen über das Aufkommen der neuen Steuer liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Weiter heißt es in der Antwort: "Die Bundesregierung hält im Einklang mit dem Koalitionsvertrag weiterhin an dem Ziel fest, eine Finanztransaktionssteuer im europäischen Kontext einzuführen."
Vorbemerkung der Fragesteller
Mit Schreiben vom 11. Dezember 2018 übermittelte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) das deutsch-französische Positionspapier zur Einführung einer FTT "Common position paper on the introduction of an EU-wide financial transaction tax (FTT)" an den Deutschen Bundestag. Danach schlagen Deutschland und Frankreich eine FTT vor, die sich auf die Besteuerung von Aktientransaktionen beschränkt. Zudem sollen ausschließlich Aktien von Unternehmen besteuert werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. hilfsweise in einem an der Verstärkten Zusammenarbeit (VZ) beteiligten Mitgliedstaat haben.
Am Rande von Eurogruppe bzw. ECOFIN (= Rat für Wirtschaft und Finanzen) fand ein informelles Ministertreffen der an der VZ beteiligten Mitgliedstaaten
statt. Zuvor wurde vermeldet, die spanische Regierung habe einen Gesetzentwurf für die Einführung einer nationalen FTT vorgelegt.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 10.03.19
Newsletterlauf: 18.04.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.