Finanztransaktionssteuer in Spanien
Die Bundesregierung hält im Einklang mit dem Koalitionsvertrag weiterhin an dem Ziel fest, eine Finanztransaktionssteuer im europäischen Kontext einzuführen
Spanische Regierung will eine Finanztransaktionssteuer nach dem Vorbild der französischen Finanztransaktionsteuer einführen
Der Deutschen Bundesregierung ist bekannt, dass die spanische Regierung eine Finanztransaktionssteuer nach dem Vorbild der französischen Finanztransaktionsteuer einführen will. Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe die spanische Regierung am 25. Januar 2019 ins Parlament eingebracht, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/7574) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7285).
Zu Schätzungen über das Aufkommen der neuen Steuer liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Weiter heißt es in der Antwort: "Die Bundesregierung hält im Einklang mit dem Koalitionsvertrag weiterhin an dem Ziel fest, eine Finanztransaktionssteuer im europäischen Kontext einzuführen."
Vorbemerkung der Fragesteller
Mit Schreiben vom 11. Dezember 2018 übermittelte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) das deutsch-französische Positionspapier zur Einführung einer FTT "Common position paper on the introduction of an EU-wide financial transaction tax (FTT)" an den Deutschen Bundestag. Danach schlagen Deutschland und Frankreich eine FTT vor, die sich auf die Besteuerung von Aktientransaktionen beschränkt. Zudem sollen ausschließlich Aktien von Unternehmen besteuert werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. hilfsweise in einem an der Verstärkten Zusammenarbeit (VZ) beteiligten Mitgliedstaat haben.
Am Rande von Eurogruppe bzw. ECOFIN (= Rat für Wirtschaft und Finanzen) fand ein informelles Ministertreffen der an der VZ beteiligten Mitgliedstaaten
statt. Zuvor wurde vermeldet, die spanische Regierung habe einen Gesetzentwurf für die Einführung einer nationalen FTT vorgelegt.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 10.03.19
Newsletterlauf: 18.04.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.