Finanztransaktionssteuer in Spanien


Die Bundesregierung hält im Einklang mit dem Koalitionsvertrag weiterhin an dem Ziel fest, eine Finanztransaktionssteuer im europäischen Kontext einzuführen
Spanische Regierung will eine Finanztransaktionssteuer nach dem Vorbild der französischen Finanztransaktionsteuer einführen



Der Deutschen Bundesregierung ist bekannt, dass die spanische Regierung eine Finanztransaktionssteuer nach dem Vorbild der französischen Finanztransaktionsteuer einführen will. Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe die spanische Regierung am 25. Januar 2019 ins Parlament eingebracht, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/7574) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7285).

Zu Schätzungen über das Aufkommen der neuen Steuer liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Weiter heißt es in der Antwort: "Die Bundesregierung hält im Einklang mit dem Koalitionsvertrag weiterhin an dem Ziel fest, eine Finanztransaktionssteuer im europäischen Kontext einzuführen."

Vorbemerkung der Fragesteller
Mit Schreiben vom 11. Dezember 2018 übermittelte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) das deutsch-französische Positionspapier zur Einführung einer FTT "Common position paper on the introduction of an EU-wide financial transaction tax (FTT)" an den Deutschen Bundestag. Danach schlagen Deutschland und Frankreich eine FTT vor, die sich auf die Besteuerung von Aktientransaktionen beschränkt. Zudem sollen ausschließlich Aktien von Unternehmen besteuert werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. hilfsweise in einem an der Verstärkten Zusammenarbeit (VZ) beteiligten Mitgliedstaat haben.

Am Rande von Eurogruppe bzw. ECOFIN (= Rat für Wirtschaft und Finanzen) fand ein informelles Ministertreffen der an der VZ beteiligten Mitgliedstaaten
statt. Zuvor wurde vermeldet, die spanische Regierung habe einen Gesetzentwurf für die Einführung einer nationalen FTT vorgelegt.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 10.03.19
Newsletterlauf: 18.04.19


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