Pauschbeträge nach Erfahrungswerten


Ermittlung der Richtsatzsammlung: Das Bundesministerium der Finanzen gibt jährlich die Richtsatzsammlung heraus. Diese enthält für verschiedene Branchen bzw. Wirtschaftszweige Angaben zu durchschnittlichen Rohgewinnen bzw. Reingewinnen
Ferner enthalten die Richtsatzsammlungen Pauschbeträge für Sachentnahmen, die der Unternehmer für sich und seine Familie tätigt, sofern er mit Lebensmitteln handelt oder im gastronomischen Bereich tätig ist



Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben beruhen auf Erfahrungswerten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4238) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3987) mit, die sich nach der Ermittlung der Werte für die sogenannte Richtsatzsammlung erkundigt hatte. Grundlage für die Pauschbeträge für diese sogenannten Sachentnahmen, die Unternehmer für sich und ihre Angehörigen zum Beispiel im Lebensmittelgewerbe tätigen, seien die Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke. Diese Aufwendungen würden vom Statistischen Bundesamt regelmäßig alle fünf Jahre im Rahmen einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erhoben.

"Aus den Erhebungen zum Warenverbrauch werden bei der Festsetzung der Pauschbeträge sogenannte Warenkörbe für die einzelnen Gewerbezweige gebildet, die auf Prüfungserfahrungen beruhen und sich am jeweils branchentypischen Waren- und Leistungsangebot orientieren", schreibt die Regierung. Innerhalb dieses fünfjährigen Turnus würden die Pauschbeträge jährlich an die allgemeine Preisentwicklung angepasst.

Vorbemerkung der Fragesteller
Das Bundesministerium der Finanzen gibt jährlich die Richtsatzsammlung heraus. Diese enthält für verschiedene Branchen bzw. Wirtschaftszweige Angaben zu durchschnittlichen Rohgewinnen bzw. Reingewinnen. Grundlage hierfür sind sog. Richtsatzprüfungen, die von den Betriebsprüfungsdiensten der Länderfinanzverwaltungen durchgeführt werden. Die Richtsatzsammlungen werden von der Finanzverwaltung bei der Verprobung von Umsätzen und Gewinnen herangezogen. Sie sind zudem häufiger Ausgangs- und Anhaltspunkt für Schätzungen. Auch von Finanzgerichten werden die Werte der Richtsatzsammlung in Entscheidungen einbezogen.

Ferner enthalten die Richtsatzsammlungen Pauschbeträge für Sachentnahmen (unentgeltliche Wertabgaben), die der Unternehmer für sich und seine Familie tätigt, sofern er mit Lebensmitteln handelt oder im gastronomischen Bereich tätig ist. Diese sind in den Betrieben der entsprechenden Branche aus Sicht der Finanzverwaltung zwingend anzusetzen. Ein Unterschreiten der Werte wird nur in seltenen Ausnahmefällen akzeptiert. In jedem Fall trägt der Steuerpflichtige die Beweislast.

Sowohl die eigentlichen Richtsätze als auch die Pauschbeträge für Entnahmen sind somit für Behörden und Gerichte Grundlage ihrer Entscheidung und haben eine hohe Beweiskraft. Für betroffene Steuerzahler ist es jedoch völlig intransparent, wie die in die Richtsatzsammlung eingegangenen Werte ermittelt wurden. Auch ist nicht ersichtlich, wann die maßgeblichen Daten erhoben wurden und wie aktuell die Richtsatzsammlung somit ist, zumal durch die jährliche Erscheinungsweise der Eindruck vermittelt wird, dass sämtliche Daten der Richtsatzsammlung auf aktuellen Prüfungen bzw. der Beurteilung aktueller Wirtschaftsjahre beruhen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 11.10.18
Newsletterlauf: 29.11.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen