Keine Steuervermeidung durch Fonds
Da bei Investmentfonds, die Darlehen ausreichen, grundsätzlich nicht das Unternehmen, sondern der Anleger besteuert werde, stehe die Förderung eines Entwicklungsfonds wie des AATIF mit Sitz in Luxemburg nicht im Widerspruch zum Kampf der Bundesregierung gegen Steuervermeidungspraktiken
Darüber hinaus sei die Schaffung eines nach dem Wasserfallprinzip strukturierten Entwicklungsfonds nach der zum Zeitpunkt der Gründung von AATIF geltenden Rechtslage in Deutschland nicht möglich gewesen
Steuerliche Aspekte haben bei der Wahl Luxemburgs als Standort für den 2011 gegründeten Africa Agriculture und Trade Investment Fund (AATIF) nach Angaben der Bundesregierung keine Rolle gespielt. Grund dafür sei allein der Umstand gewesen, dass Luxemburg die Rahmenbedingungen für die Gründung eines strukturierten Entwicklungsfonds geboten habe, schreibt sie in einer Antwort (18/13451) auf eine Kleine Anfrage (18/13270) der Fraktion Die Linke.
Da bei Investmentfonds, die Darlehen ausreichen, grundsätzlich nicht das Unternehmen, sondern der Anleger besteuert werde, stehe die Förderung eines Entwicklungsfonds wie des AATIF mit Sitz in Luxemburg nicht im Widerspruch zum Kampf der Bundesregierung gegen Steuervermeidungspraktiken, betont sie. Darüber hinaus sei die Schaffung eines nach dem Wasserfallprinzip strukturierten Entwicklungsfonds nach der zum Zeitpunkt der Gründung von AATIF geltenden Rechtslage in Deutschland nicht möglich gewesen. Nach heutiger Rechtslage gebe es allerdings keine rechtlichen oder sonstigen regulatorischen Grundlagen, die es der Bundesregierung verbieten würden, einen solchen Fonds aufzusetzen, schreibt sie.
So genannte Wasserfallfonds werden nach unterschiedlichen Risikoklassen strukturiert. Der von der Bundesregierung gemeinsam mit der KfW Bankengruppe und der Deutschen Bank gegründete AATIF verfolgt drei entwicklungspolitische Zielsetzungen in Afrika: die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Erhöhung der Haushaltseinkommen sowie die Reduktion von Armut. Bislang habe er 29 Einzelprojekte in Höhe von insgesamt rund 1,9 Millionen US-Dollar finanziert, heißt es in der Antwort. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 24.10.17
Home & Newsletterlauf: 13.11.17
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
-
Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.