Folgen aus EuGH-Urteil zu Schiedsklauseln


Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union zu Schiedsklauseln in Investitionsschutzabkommen
Zwischen den Mitgliedstaaten der EU bestehen gegenwärtig 196 weitere BITs, die ähnliche Schiedsklauseln enthalten - Durch das Urteil des EuGH werden diese jetzt in Frage gestellt



Die Deutsche Bundesregierung sieht sich durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in ihrer Auffassung in einem Rechtsstreit mit dem Vattenfall-Konzern bestärkt. In der Antwort (19/2174) auf eine Kleine Anfrage (19/1625) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt sie, die Zulässigkeit eines Schiedsverfahrens bei auf den Energiecharta-Vertrag gestützten Klagen von einem Unternehmen aus der EU gegen ein Land der EU müsse neu bewertet werden, da es sich um eine vergleichbare Ausgangssituation handelt.

Der EuGH hatte entschieden, dass internationale Schiedsgerichte bei Streitigkeiten zwischen EU-Staaten über Investitionen nicht gelten. Konkret ging es um einen Konflikt zwischen der Slowakei und den Niederlanden. Der schwedische Vattenfall-Konzern wiederum hatte beim Internationalen Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) in Washington gegen die dauerhafte Stilllegung der beiden schleswig-holsteinischen Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel Klage eingereicht. Es geht um eine Forderung von insgesamt 4,7 Milliarden Euro Schadenersatz plus Zinsen. Die Bundesregierung hat beantragt, die Klage abzuweisen und hält sie für unzulässig und unbegründet.

Vorbemerkung der Fragesteller
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 6. März 2018 geurteilt, dass die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei enthaltene Schiedsklausel nicht mit Unionsrecht vereinbar ist. Das bilaterale Abkommen zur Förderung und zum Schutz von Investitionen (BIT) wurde 1991 zwischen der ehemaligen Tschechoslowakei und den Niederlanden geschlossen. Es enthält, wie viele andere BITs, eine Schiedsklausel. Diese regelt, dass Streitigkeiten zwischen einer Vertragspartei und einem Investor vor einem Schiedsgericht entschieden werden. Die Slowakei hatte gegen ein Urteil eines deutschen Schiedsgerichtes geklagt, das sie zu einem Schadensersatz in Millionenhöhe gegenüber dem niederländischen Investor Achmea verurteilt hatte.

Der EuGH kam in seinem Urteil zu dem Schluss, dass die Mitgliedstaaten in dem Vertrag mit Regelung eines Investor-Staat-Schiedstribunals vom Unionsrecht erfasste Bereiche einer Überprüfung durch die Gerichte der EU entzögen. Jedoch könne nur die Überprüfbarkeit durch den EuGH die volle Wirksamkeit des Unionrechts gewährleisten.

Zwischen den Mitgliedstaaten der EU bestehen gegenwärtig 196 weitere BITs, die ähnliche Schiedsklauseln enthalten. Durch das Urteil des EuGH werden diese jetzt in Frage gestellt. Darüber hinaus ist noch offen, welche Auswirkungen das Urteil auf BITs mit Ländern außerhalb der EU hat und wie das Urteil Freihandels- und Investitionsschutzabkommen, die wie z. B. CETA Schiedsklauseln enthalten, beeinflusst. Auch die Energiecharta, auf Basis derer zurzeit eine Klage der Vattenfall GmbH (und weiterer Kläger) gegen die Bundesrepublik Deutschland vor einem Schiedsgericht behandelt wird und die Entscheidung kurz bevor stehen soll, könnte möglicherweise von dem Urteil betroffen sein.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 28.05.18
Newsletterlauf: 29.06.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen