Wirkungen von Nanoteilchen


Verbraucherschutz: Neue Regeln für Kosmetik mit Nanoteilchen
Produkt-Compliance: Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter in Nanogrößen müssen ausdrücklich zugelassen sein

(08.08.13) - Die Wirkung von Nanoteilchen in Kosmetik ist noch nicht vollständig erforscht. Seit dem 11. Juli 2013 müssen sie deshalb auf dem Produkt gekennzeichnet sein. Das sieht eine neue EU-Vorschrift für alle Produkte vor, die in der EU angeboten werden. Nicht nur Lippenstift, Parfüm und Rasierwasser, auch Sonnencreme, Zahnpasta und Reinigungsprodukte fallen unter die Kennzeichnungspflicht. Verbraucherinnen und Verbraucher können so erfahren, ob ein Mittel zur Körperpflege so genannte Nanoteilchen, also Kleinstpartikel, enthält. So können sie entscheiden, ob sie das Produkt kaufen wollen oder nicht. Denn noch sind die Wirkungen von Nanoteilchen auf der Haut nicht vollständig erforscht.

Zulassung erforderlich
Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter in Nanogrößen müssen ausdrücklich zugelassen sein. Sofern genehmigt müssen Nanoteilchen in der Liste der Bestandteile auf dem Produkt hinter dem Namen des Stoffes in Klammern mit dem Vermerk "Nano" gekennzeichnet sein. Ein Beispiel: "Titandioxid (Nano)".

Für unerwünschte Wirkungen gibt es ein Meldesystem. Verbraucher oder Ärzte können Wirkungen oder den Verdacht solcher Wirkungen ihrer nationalen Behörde melden. Hersteller sind dazu sogar verpflichtet. Die nationalen Behörden melden diese Informationen an die anderen EU-Mitgliedstaaten weiter. Ziel ist es, unerwünschte Wirkungen abzustellen.

Die zentrale Registrierung aller kosmetischen Mittel auf dem EU-Markt ist vorgeschrieben. Dadurch ist es insbesondere Giftnotrufzentralen möglich, bei Bedarf zu handeln. Sie können bei bestimmten Unfällen mit kosmetischen Produkten die Zusammensetzung dieser Produkte schnell abrufen und entsprechend eingreifen.

Gegen irreführende Werbung
Die neue EU-Vorschrift sieht zum einen mehr Sicherheit für die Verbraucher vor, zum anderen will sie gegen irreführende Angaben vorgehen. So müssen Hersteller mittlerweile besser belegen, ob ihre Schönheitsmittel das halten, was sie versprechen. Preist ein Hersteller seine Creme etwa damit an, dass sie Feuchtigkeit spendet, reicht es nicht mehr, dass ein feuchtigkeitsspendender Stoff enthalten ist. Die Creme muss dies nun auch leisten. (Deutsche Bundesregierung: ra)



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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