Keine Pläne für Fernbusmaut
"Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften" habe Konkurrenzschutz der Eisenbahnen im Fernverkehr und beseitigt
Der wirtschaftliche Erfolg des Fernbuslinienverkehrs deutet darauf hin, dass die Ziele des Gesetzes erreicht wurden
Im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gibt es derzeit keine Pläne zur Einführung einer Fernbusmaut. Das geht aus der Unterrichtung der Deutschen Bundesregierung (18/11160) über die Folgen der Anfang 2013 erfolgten Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs hervor. Mit dem dazu verabschiedeten "Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften" sei der Konkurrenzschutz der Eisenbahnen im Fernverkehr und auch der Schutz von bestehenden Fernbuslinien beseitigt worden, heißt es in der Vorlage. Ziel dessen sei es gewesen, den Wettbewerb zwischen Omnibussen und Eisenbahnen im Fernverkehr zu ermöglichen und dem Verbraucher eine attraktive Beförderungsalternative zu eröffnen.
Wie das BMVI schreibt, sei nach einer kurzen Einführungsphase der innerdeutsche Fernbusmarkt zügig in eine dynamische Wachstumsphase übergegangen, die durch schnell steigende Fahrgastzahlen, diverse Marktein- und -austritte und eine hohe intra- und intermodale Wettbewerbsintensität geprägt gewesen sei. "Der wirtschaftliche Erfolg des Fernbuslinienverkehrs deutet darauf hin, dass die Ziele des Gesetzes erreicht wurden", urteilt das Ministerium.
Kontrovers diskutiert werden laut der Vorlage die verkehrspolitischen Auswirkungen der Fernbusliberalisierung. "Sehr deutlich wird zum Beispiel kritisiert, dass zwischen dem Fernbus und den Eisenbahnen ungleiche Wettbewerbsbedingungen bestünden", heißt es in der Unterrichtung. Fernbusse müssten - im Gegensatz zum Schienenverkehr - keine unmittelbaren Infrastrukturkosten wie etwa Stations- und Trassenpreise tragen. Zudem gebe es im BMVI keine Pläne zur Einführung einer Fernbusmaut. "Bis Ende 2017 wird jedoch - entsprechend einer Bitte der Regierungskoalition - eine Prüfung der Ausweitung der Maut auf Fernbusse durchgeführt", teilt das BMVI mit.
Als nachteilig wird der Unterrichtung nach von Verbraucherseite, aber auch dem Busgewerbe, empfunden, dass keine ausreichenden Haltestellenkapazitäten vorhanden seien. Über die Verantwortlichkeiten bestünden unterschiedliche Auffassungen. Die Kommunen erwarteten eine verbesserte finanzielle Förderung von Omnibusbahnhöfen. Bei der Genehmigung von Haltestellen und des Fahrplans seien in der Praxis zudem erhebliche Schwierigkeiten aufgetreten. Auf Fachebene solle geprüft werden, ob hierfür ein gesetzlicher Änderungsbedarf besteht, empfiehlt das Ministerium.
In der Unterrichtung wird auch auf die Ergebnisse der vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) durchgeführten Straßenkontrollen von Lenk- und Ruhezeiten verwiesen. Danach habe sich im Personenverkehr die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten im Jahr 2015 gegenüber den beiden Vorjahren seit der Fernbusliberalisierung deutlich verschlechtert. Die Beanstandungsquote für den Personenverkehr habe bei 26,95 Prozent und damit deutlich über der Beanstandungsquote des Güterverkehrs mit rund 19 Prozent gelegen. "Zu diesem bedenklichen Ergebnis hat insbesondere der Fernbuslinienverkehr mit einer Beanstandungsquote von 31,61 Prozent beigetragen", heißt es in der Vorlage. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 25.04.17
Home & Newsletterlauf: 09.05.17
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