Trennung von Netz und Betrieb


Deutschen Bahn: Das bestehende System der Entgeltregulierung sei nicht geeignet, einen effizienten Wettbewerb auf der Schiene zu gewährleisten
Nur durch eine Trennung könne sich ein wirksamer und unverfälschter Wettbewerb auf den Eisenbahnverkehrsmärkten entwickeln

(10.04.14) - Die Monopolkommission setzt sich weiterhin für eine vollständige Trennung von Netz und Betrieb bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) ein. Dies wurde im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur deutlich, wo das Sondergutachten der Monopolkommission gemäß Paragraph 36 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vorgestellt wurde. Die Bundesregierung hatte das Gutachten im Juli vergangenen Jahres als Unterrichtung (17/14076) vorgelegt.

Nur durch eine Trennung könne sich ein wirksamer und unverfälschter Wettbewerb auf den Eisenbahnverkehrsmärkten entwickeln, heißt es darin. Zahlreiche wesentliche Wettbewerbshindernisse seien "unmittelbar" auf die Anreize und Möglichkeiten des integrierten Eisenbahninfrastruktur- und Verkehrsunternehmens DB AG zurückzuführen, Wettbewerber auf den Verkehrsmärkten zu diskriminieren. Das bestehende System der Entgeltregulierung sei nicht geeignet, einen effizienten Wettbewerb auf der Schiene zu gewährleisten. Aus dem Regulierungsregime ergäben sich keine starken Anreize zur Senkung der mit der Eisenbahninfrastrukturbereitstellung verbundenen Kosten und der Zugangsentgelte, heißt es im Gutachten.

Die Union wies im Ausschuss darauf hin, dass die Koalition an der Holdingstruktur bei der DB AG festhalten wolle. Allerdings dürfe kein Gewinntransfer von der Schiene in den Betrieb stattfinden. Für die SPD-Fraktion geht die Liberalisierung bei der Bahn voran. "Für mich ist das Glas halbvoll und nicht halbleer", betonte ihre Sprecherin.

Demgegenüber sprach sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine Trennung von Netz und Betrieb aus. Für die Linksfraktion ist der Wettbewerb an sich kein Wert. Es gehe darum, wie die Qualitätsziele am besten erreicht werden könnten. Der Vertreter der Monopolkommission wies darauf hin, dass durch Wettbewerb nicht nur günstigere Preise erzielt werden könnten, sondern auch die Qualität verbessert würde. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen