Entspannung der Finanzstabilitätslage


Möglichen Belastungen des gegenwärtigen Niedrigzinsumfeldes mit Blick auf die Finanzstabilität noch tragbar
Eine Sondersituation gibt es offenbar bei den Bausparkassen - Viele Tarife würden noch eine hohe Verzinsung aufweisen

(10.07.14) - Die Finanzstabilitätslage in Deutschland hat sich im letzten Jahr entspannt. Dies berichtet der Ausschuss für Finanzstabilität in seinem ersten von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/1795) vorgelegten Bericht. Zur Entspannung auf den Finanzmärkten habe auch "die sich aufhellende konjunkturelle Entwicklung" beigetragen. Es gebe aber eine ganze Reihe von Risiken, unter anderem aufgrund von Forderungen gegenüber Schuldnern aus von der Finanzkrise besonders betroffenen Ländern.

So heißt es in dem Bericht, dass die Forderungen deutscher Banken gegenüber Schuldnern in Griechenland, Irland, Portugal, Zypern, Spanien und Italien zwar um 28 Milliarden Euro gesunken seien, aber mit 221 Milliarden Euro immer noch 53 Prozent des bilanziellen Eigenkapitals ausmachen würden. Die Forderungen deutscher Versicherer gegenüber Schuldnern in diesen Ländern würden 136 Milliarden Euro betragen. Als Risiken für das deutsche Bankensystem wurden zudem mehrere Bereiche markiert, in denen nach Angaben des Ausschusses "Marktübertreibungen" vorausgegangen seien. Genannt wurden Engagements in Schiffskrediten, ausländischen Gewerbeimmobilien sowie in bestimmten ausfallgefährdeten Verbriefungen. Die Immobilienpreise in Deutschland seien zwar gestiegen, würden aber bisher keine "destabilisierende Dynamik" aufweisen.

Zur Situation der Lebensversicherungen in Deutschland heißt es, "dass die möglichen Belastungen des gegenwärtigen Niedrigzinsumfeldes mit Blick auf die Finanzstabilität noch tragbar erscheinen". Es wurden mehrere Risikoszenarien für einen Zeitraum bis 2023 erstellt. "Im verschärften Stressszenario, das eine Verschärfung des Niedrigzinsumfeldes im gesamten Kapitalmarkt simuliert, würden mehr als ein Drittel der betrachteten Unternehmen die Eigenmittelanforderungen nach Solvency I nicht mehr erfüllen", heißt es in dem Bericht. Aber auch im "milden" Stressszenario würden zwölf Lebensversicherer mit einem Marktanteil von rund 14 Prozent die Eigenmittelanforderungen unterschreiten.

Eine Sondersituation gibt es offenbar bei den Bausparkassen. Viele Tarife würden noch eine hohe Verzinsung aufweisen. Viele Bausparer würden daher auf Zuteilung ihrer Verträge und die Inanspruchnahme eines relativ hoch verzinsten Bauspardarlehens verzichten und auf niedriger verzinste Immobilienkredite ausweichen. Bausparer mit Altverträgen würden auf Auszahlung ihres über Marktniveau verzinsten Guthabens verzichten. Bei einer länger anhaltenden Niedrigzinsphase würden Bausparkassen "dauerhaft erheblichen Ertragsrisiken" ausgesetzt sein, stellt der Ausschuss fest. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen