Regierung für Veröffentlichung klinischer Studien


Debatte über eine verpflichtende Registrierung und Veröffentlichung von klinischen Studien der Pharma- und Gesundheitsforschung
Auf die EudraCT-Datenbank haben derzeit ausschließlich die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die Europäische Arzneimittel-Agentur Zugriff


(15.01.10) - Die Bundesregierung will sich auf europäischer Ebene für die Bereitstellung klinischer Prüfdaten für die Öffentlichkeit einsetzen. Schon heute gebe es eine Registrierungspflicht für alle klinischen Prüfungen innerhalb der Europäischen Union in der so genannten EudraCT-Datenbank, die aber noch behördenintern sei, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/349) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/163).

"Dafür, dass ein Teil der Datenbank künftig auch öffentlich zugänglich sein wird, setzt sich das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auch auf europäischer Ebene ein", heißt es weiter. Konkret wirke das Ministerium in EU-Arbeitsgruppen zur Erarbeitung der erforderlichen EU-Leitlinien mit, "mit denen insbesondere die Datenfelder identifiziert und charakterisiert werden sollen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden".

Hintergrund der Kleinen Anfrage der Linksfraktion ist die Debatte über eine verpflichtende Registrierung und Veröffentlichung von klinischen Studien der Pharmaforschung und Gesundheitsforschung. Die Abgeordneten hatten sich auf eine Bewertung von drei Antidepressiva durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) bezogen, in die den Angaben zufolge erst auf öffentlichen Druck hin alle existierenden Studiendaten einbezogen werden konnten.

Die Regierung erläutert, die Datenbank EudraCT werde zentral durch die Europäische Behörde (EMEA) und lokal in den Genehmigungsbehörden der Mitgliedstaaten verwaltet. Erfasst würden die Anträge, wesentliche Änderungen und die Beendigung der klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln. Zusätzlich könnten beispielsweise die Nachlieferung von Unterlagen, der Zeitpunkt der Genehmigung der klinischen Prüfung sowie die Gründe beim vorzeitigen Abbruch einer Studie hinterlegt werden.

Den größten Anteil machten jedoch die Angaben zur klinischen Prüfung selbst aus, etwa die Zielsetzung der Studie, Alter und Geschlecht der Studienteilnehmer und Studiendesign. Weiter heißt es, Verdachtsfälle unerwarteter schwerwiegender Nebenwirkungen eines Prüfpräparats ("SUSARs") würden in einer anderen Datenbank, der Eudravigilanz-Datenbank, geführt, die über eine Schnittstelle mit der EudraCT-Datenbank verbunden sei.

In der Antwort führt die Regierung aus, dass auf die EudraCT-Datenbank derzeit ausschließlich die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die Europäische Arzneimittel-Agentur Zugriff hätten, "damit die Vertraulichkeit der Daten streng gewahrt bleibt und die legitimen Interessen von Sponsoren geschützt werden, was bei der Auswahl der öffentlich zugänglichen Informationen berücksichtigt werden muss". (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen