Keine Sorge vor einer "Überpatentierung"
Brexit gefährdet europäisches Patentgericht
Mögliche negative Auswirkungen des neuen Europäischen Einheitspatents
Die beschlossene Gründung eines europäischen Einheitlichen Patentgerichts könnte am Brexit scheitern. Das geht aus der Antwort (18/9966) der deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/9774) der Grünen hervor. Die Regierung schreibt darin, die Auswirkung des britischen EU-Referendums auf den Prozess der Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht sei "zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret absehbar". Zum Inkrafttreten sei die Ratifizierung durch dreizehn Mitgliedsstaaten erforderlich, "darunter zwingend durch Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich".
Elf Staaten hätten bereits ratifiziert. Solange ein EU-Austritt nicht wirksam sei, könne auch Großbritannien weiterhin ratifizieren. Inwieweit sie Kenntnisse darüber hat, ob eine solche Ratifizierung noch erfolgen könnte, schreibt die Bundesregierung nicht. Die Grünen-Fraktion hatte sie allerdings danach auch nicht gefragt.
In der Beantwortung weiterer Fragen über mögliche negative Auswirkungen des neuen Europäischen Einheitspatents hält sich die Bundesregierung mit Prognosen zurück. Die Grünen hatten insbesondere vor ungerechtfertigten Patenten im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung gewarnt, gegen die vor allem kleine und mittlere Agrarbetriebe schwerer als bisher vorgehen könnten. Die Sorge vor einer "Überpatentierung" in diesem Bereich nannte die Bundesregierung allerdings "nicht begründet". Politischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung jedoch aufgrund einer Grundsatzentscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts zur Patentierung von Pflanzen und Tieren, die der deutschen Gesetzgebung widerspreche.
Die Bundesregierung schreibt, sie unterstütze die Absicht der zuständigen EU-Kommissarin Elzbieta Bienkowska, "baldmöglichst eine klarstellende Erklärung zu veröffentlichen". In dieser solle "die Intention des europäischen Gesetzgebers im Hinblick auf die Patentierbarkeit von Produkten im Wesentlichen biologischer Züchtungsverfahren erläutert werden". (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 29.10.16
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