Herausforderungen beim Netzausbau
Bundesregierung betont: Europäische Umweltvorschriften machen Probleme beim Netzausbau
Außerdem wird als Problem dargestellt, dass einige Regionen reine Lastenträger seien
(10.12.12) - Die Deutsche Bundesregierung sieht den Bau neuer Höchstspannungsleitungen als "nationale Aufgabenstellung" an. Probleme bereiten dabei Umwelt- und Naturschutzvorschriften, die auf europäischem Recht beruhen. Wie es in einer Antwort der Bundesregierung (17/11078) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10719) heißt, können die "nur in enger Abstimmung und im Schulterschluss auf Bundesebene, Landesebene, auf regionaler ebenso wie auf kommunaler Ebene erfolgreich abgearbeitet werden". Eine Abwägung von Netzausbauerfordernissen einerseits und Naturschutzbelangen andererseits als gleichrangige Belange sei auf Basis des geltenden Rechts aber nur schwer möglich, heißt es in der Antwort unter Berufung auf eine Untersuchung der Deutschen Energie-Agentur.
Die Bundesregierung nennt in der Antwort weitere Gründe für die zum Teil jahrelangen Verzögerungen beim Ausbau der Stromnetze. Dazu gehören "lange Zeiträume der Diskussion" ebenso wie das Unterschätzen der Umwelteinwirkungen von Kabeltrassen für Erdkabel. Dazu schreibt die Regierung: "Rückblickend wäre es vermutlich sinnvoll gewesen, durch die zügige Errichtung einer Pilot-Kabelstrecke die Technikfolgen für die Bevölkerung in einem gewissen Maße erfahrbar zu machen und dadurch zu einer Versachlichung der Diskussion beizutragen."
Außerdem wird als Problem dargestellt, dass einige Regionen reine Lastenträger seien. Diese Regionen würden die Lasten des Stromnetzausbaus zum Transport von Nord nach Süd tragen, wozu Flächeninanspruchnahme, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und die Wertminderung von Grundstücken gezählt werden. Diese Regionen würden aber nicht durch eine direkte Wertschöpfung aus dem Ausbau der erneuerbaren Energien in ihrer Region profitieren. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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