Herausforderungen beim Netzausbau
Bundesregierung betont: Europäische Umweltvorschriften machen Probleme beim Netzausbau
Außerdem wird als Problem dargestellt, dass einige Regionen reine Lastenträger seien
(10.12.12) - Die Deutsche Bundesregierung sieht den Bau neuer Höchstspannungsleitungen als "nationale Aufgabenstellung" an. Probleme bereiten dabei Umwelt- und Naturschutzvorschriften, die auf europäischem Recht beruhen. Wie es in einer Antwort der Bundesregierung (17/11078) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10719) heißt, können die "nur in enger Abstimmung und im Schulterschluss auf Bundesebene, Landesebene, auf regionaler ebenso wie auf kommunaler Ebene erfolgreich abgearbeitet werden". Eine Abwägung von Netzausbauerfordernissen einerseits und Naturschutzbelangen andererseits als gleichrangige Belange sei auf Basis des geltenden Rechts aber nur schwer möglich, heißt es in der Antwort unter Berufung auf eine Untersuchung der Deutschen Energie-Agentur.
Die Bundesregierung nennt in der Antwort weitere Gründe für die zum Teil jahrelangen Verzögerungen beim Ausbau der Stromnetze. Dazu gehören "lange Zeiträume der Diskussion" ebenso wie das Unterschätzen der Umwelteinwirkungen von Kabeltrassen für Erdkabel. Dazu schreibt die Regierung: "Rückblickend wäre es vermutlich sinnvoll gewesen, durch die zügige Errichtung einer Pilot-Kabelstrecke die Technikfolgen für die Bevölkerung in einem gewissen Maße erfahrbar zu machen und dadurch zu einer Versachlichung der Diskussion beizutragen."
Außerdem wird als Problem dargestellt, dass einige Regionen reine Lastenträger seien. Diese Regionen würden die Lasten des Stromnetzausbaus zum Transport von Nord nach Süd tragen, wozu Flächeninanspruchnahme, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und die Wertminderung von Grundstücken gezählt werden. Diese Regionen würden aber nicht durch eine direkte Wertschöpfung aus dem Ausbau der erneuerbaren Energien in ihrer Region profitieren. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.