Regierung immer noch nicht im Bilde?


Linksfraktion bohrt nach bezüglich Verzichts auf Nutzung der Vorratsdaten durch die Polizei
Deutsche Bundesregierung wirkt auch nach einem Jahr nicht nicht sonderlich informiert


(21.12.10) - Die Deutsche Bundesregierung prüft weiterhin, welche Delikte bei einem vollständigen Verzicht auf Nutzung der Vorratsdaten durch die Polizei überhaupt nicht mehr verfolgt werden könnten.

Dies geht aus einer Antwort der Regierung (17/3974) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/3721) zur "Verfügbarkeit von Telekommunikationsverbindungsdaten seitens des Bundeskriminalamts und Rückschlüsse auf eine 'Schutzlücke' bei der Verbrechensbekämpfung" hervor.

Vorbemerkung der Fragesteller:
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke "Vorratsdatenspeicherung und Sicherheitslücken" (Bundestagsdrucksache 17/1482) vom 23. April 2010 teilte die Bundesregierung mit, dass ihr keine statistischen Angaben darüber vorlägen, in welchen Fällen sich seit Einführung der Vorratsdatenspeicherung der polizeiliche Zugriff auf sogenannte Vorratsdaten für Zwecke der Gefahrenabwehr als "ein unverzichtbares Element der Ermittlungsinitiierung durch Identifizierung von Einzelpersonen, der Struktur- und Netzwerkaufhellung sowie der Identifizierung von Straftätern bei Entführungslagen" (Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamts – BKA, vor dem Bundesverfassungsgericht – BVerfG) erwiesen haben.

Genauso wenig lägen ihr statistische Angaben darüber vor, wie vielen Anordnungsanträgen auf Übermittlung der Vorratsdaten mit welchen Begründungen nicht stattgegeben wurde und ob die Polizei keine alternativen Instrumente zur "Ermittlungsinitiierung" gehabt hätte.

Auch auf die Frage, wie viele Ermittlungsverfahren zu welchen Straftaten bundesweit als Folge des BVerfG-Urteils eingestellt werden mussten, konnte die Bundesregierung keine Auskunft geben. In ihrer Antwort sagte die Bundesregierung zumindest eine Prüfung der Frage, welche Delikte bei einem vollständigen Verzicht auf Nutzung der Vorratsdaten durch die Polizei überhaupt nicht mehr verfolgt werden könnten, zu.
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen