Regierung immer noch nicht im Bilde?
Linksfraktion bohrt nach bezüglich Verzichts auf Nutzung der Vorratsdaten durch die Polizei
Deutsche Bundesregierung wirkt auch nach einem Jahr nicht nicht sonderlich informiert
(21.12.10) - Die Deutsche Bundesregierung prüft weiterhin, welche Delikte bei einem vollständigen Verzicht auf Nutzung der Vorratsdaten durch die Polizei überhaupt nicht mehr verfolgt werden könnten.
Dies geht aus einer Antwort der Regierung (17/3974) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/3721) zur "Verfügbarkeit von Telekommunikationsverbindungsdaten seitens des Bundeskriminalamts und Rückschlüsse auf eine 'Schutzlücke' bei der Verbrechensbekämpfung" hervor.
Vorbemerkung der Fragesteller:
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke "Vorratsdatenspeicherung und Sicherheitslücken" (Bundestagsdrucksache 17/1482) vom 23. April 2010 teilte die Bundesregierung mit, dass ihr keine statistischen Angaben darüber vorlägen, in welchen Fällen sich seit Einführung der Vorratsdatenspeicherung der polizeiliche Zugriff auf sogenannte Vorratsdaten für Zwecke der Gefahrenabwehr als "ein unverzichtbares Element der Ermittlungsinitiierung durch Identifizierung von Einzelpersonen, der Struktur- und Netzwerkaufhellung sowie der Identifizierung von Straftätern bei Entführungslagen" (Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamts – BKA, vor dem Bundesverfassungsgericht – BVerfG) erwiesen haben.
Genauso wenig lägen ihr statistische Angaben darüber vor, wie vielen Anordnungsanträgen auf Übermittlung der Vorratsdaten mit welchen Begründungen nicht stattgegeben wurde und ob die Polizei keine alternativen Instrumente zur "Ermittlungsinitiierung" gehabt hätte.
Auch auf die Frage, wie viele Ermittlungsverfahren zu welchen Straftaten bundesweit als Folge des BVerfG-Urteils eingestellt werden mussten, konnte die Bundesregierung keine Auskunft geben. In ihrer Antwort sagte die Bundesregierung zumindest eine Prüfung der Frage, welche Delikte bei einem vollständigen Verzicht auf Nutzung der Vorratsdaten durch die Polizei überhaupt nicht mehr verfolgt werden könnten, zu.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
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