Militärgüter zur internen Repression
Kein "Demokratie-Vorbehalt" bei Prüfung von Rüstungsexportanträgen
Eine Ausfuhrgenehmigung müsse verweigert werden, wenn eindeutig das Risiko bestehe, dass die Militärtechnologie oder die Militärgüter zur internen Repression genutzt werden könnten
(22.06.11) - Bei Rüstungsexportanträgen müssen "politisch sensible Fälle" vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dem Bundeswirtschaftsministerium vorgelegt werden. Dazu würden auch Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen in Staaten mit einer problematischen Menschenrechtslage gehören, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6045) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5856). Das Bundeswirtschaftsministerium hole bei politisch sensiblen Fällen in aller Regel eine außen- und sicherheitspolitische Bewertung des Auswärtigen Amtes ein.
Die Bundesregierung verweist auf den gemeinsamen Standpunkt der EU und die entsprechenden politischen Grundsätze der Bundesregierung zu Rüstungsexporten. Danach müsse eine Ausfuhrgenehmigung verweigert werden, wenn eindeutig das Risiko bestehe, dass die Militärtechnologie oder die Militärgüter zur internen Repression genutzt werden könnten. Interne Repression umfasse "unter anderem Folter sowie andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Bestrafung, willkürliche oder Schnell-Hinrichtungen, das Verschwindenlassen von Personen, willkürliche Verhaftungen und andere schwere Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten".
Außerdem lasse die Bundesregierung gemäß dem EU-Standpunkt und ihren eigenen Grundsätzen "besondere Vorsicht und Wachsamkeit" bei Anträgen für Exporte in Länder walten, in denen von den Vereinten Nationen, der EU oder dem Europarat schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen festgestellt worden seien.
Ein "Demokratie-Vorbehalt" sei weder in den Grundsätzen der Bundesregierung noch im EU-Standpunkt vorgesehen. Es gebe "keinen anerkannten, praktikablen Demokratiemaßstab, der für eine derartige Prüfung herangezogen werden könnte", schreibt die Regierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.