Maßnahmen gegen Geldwäsche
Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz: Nicht geeignet, ein innerhalb eines Konzerns zwischen den übergeordneten Unternehmen und dessen Zweigstellen im Ausland bestehende Sorgfaltspflichtengefälle in allen Fällen wirksam zu verhindern
Banken und ihre Vorstände sind verpflichtet, sich an das geltende Steuerrecht zu halten - Beihilfehandlungen zur Steuerhinterziehung durch Mitarbeiter eines Kreditinstituts können die Abberufung eines Geschäftsleiters wegen Unzuverlässigkeit zur Folge haben
(27.09.07) - Die im Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz in Paragraph 25g KWG (A.F.) getroffenen Regelungen sind nicht geeignet, ein innerhalb eines Konzerns zwischen den übergeordneten Unternehmen und dessen Zweigstellen im Ausland bestehende Sorgfaltspflichtengefälle in allen Fällen wirksam zu verhindern.
Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/13528) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/13292) zu Geschäftsaktivitäten von Tochtergesellschaften deutscher Banken in Steueroasen. Deshalb sei der entsprechende Paragraph durch das "Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts" geändert worden, heißt es weiter.
Vorbemerkung der Fragesteller:
"Das Engagement deutscher Banken in so genannten Steueroasen ist beträchtlich. Laut den Geschäftsberichten von 2007 haben allein die Deutsche Bank AG 499 und die Commerzbank AG 76 Tochtergesellschaften in Gebieten mit niedriger oder nicht vorhandener Besteuerung, verbunden mit einem strikten Bankgeheimnis. Zu diesen Gebieten zählen etwa die karibischen Cayman-Islands, die britische Kanalinsel Jersey und die Schweiz.
Zwar haben viele dieser Jurisdiktionen mittlerweile eine Lockerung ihres Bankgeheimnisses angekündigt, konkrete Ergebnisse stehen in den meisten Fällen jedoch noch aus. Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung hat vor dem Hintergrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise sowohl weltweit als auch in Deutschland wieder an Dynamik gewonnen. International nimmt der Kooperationsdruck auf so genannte Steueroasen zu, auf der nationalen Ebene sollen verstärkte Mitwirkungs- und Offenlegungspflichten die Möglichkeit der Steuerflucht erschweren.
In diesem Zusammenhang sind auch die Aktivitäten deutscher Banken in Steueroasen in den Vordergrund gerückt. Besonderes Augenmerk kommt dabei den Instituten mit staatlicher Beteiligung zu, etwa der Commerzbank AG und ihrer Tochter Dresdner Bank AG. Unter Berufung auf unveröffentlichte Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) berichtet das Magazin 'Der Spiegel' in der Ausgabe vom 23. März 2009 unter der Überschrift 'Ärger im Paradies' über Aktivitäten von Tochtergesellschaften deutscher Banken in der Schweiz." (Deutsche Bundesregierung: ra)
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