Commerzbank darf Wettbewerber nicht unterbieten


Bisher hat die Bundesregierung 18,2 Milliarden Euro für die Commerzbank als stille Einlagen oder für Aktien gegeben oder will dies noch tun - Die angestrebte Beteiligung beträgt 25 Prozent plus eine Aktie
Die Deutsche Bundesregierung geht auch davon aus, dass die für die Rekapitalisierung der Bank zur Verfügung gestellten öffentlichen Mittel vollständig zurückgezahlt werden


(18.05.09) - Die Bundesregierung stuft die Commerzbank als "grundsätzlich gesunde Bank" ein. Dies machte die deutsche Bundesregierung in einer Sitzung des Wirtschaftsausschusses am Mittwoch deutlich. Die FDP-Fraktion hatte wissen wollen, warum die EU-Kommission zu einer anderen Einstufung gekommen sei.

Nach Angaben der Regierung bedeutet die EU-Einstufung als "nicht grundsätzlich gesunde Bank" nicht, dass ein Institut vor der Pleite stehe, sondern strukturelle Umbauten erforderlich seien. Die Frage einer kompletten Schließung stelle sich überhaupt nicht, versicherte die Regierung. Sie geht auch davon aus, dass die für die Rekapitalisierung der Bank zur Verfügung gestellten öffentlichen Mittel vollständig zurückgezahlt werden. Eine Einflussnahme auf das Tagesgeschäft der Commerzbank strebt die Bundesregierung nicht an.

Bisher hat die Bundesregierung 18,2 Milliarden Euro für die Commerzbank als stille Einlagen oder für Aktien gegeben oder will dies noch tun. Die angestrebte Beteiligung beträgt 25 Prozent plus eine Aktie. Der Börsenwert der Bank habe zunächst bei 3 Milliarden Euro gelegen und liege jetzt bei 6,5 Milliarden. Diese Diskrepanz ist aus Sicht der Regierung schon "erstaunlich".

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte in diesem Zusammenhang, warum die Regierung mit so viel Kapital eingestiegen sei, wenn die Bank nur noch so wenig wert gewesen sei.

Die Linksfraktion vertrat die Ansicht, es wäre besser gewesen das Institut gleich ganz zu übernehmen.

Nach Ansicht der SPD-Fraktion garantiert die Beteiligung von 25 Prozent plus eine Aktie, dass gegen den Bund keine strategisch wichtigen Entscheidungen getroffen werden können. Die Dauer des Beihilfeverfahrens der EU-Kommission kritisierte die SPD-Fraktion als "lange Hängepartie".

Nach Angaben der Regierung sieht die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission für die staatlichen Rekapitalisierungsmaßnahmen bei der Commerzbank vor, dass die Bank in den nächsten Jahren keine anderen Finanzinstitute oder potenzielle Konkurrenten übernehmen darf. Die Bank dürfe außerdem in Geschäftfeldern, wo sie einen Marktanteil von mehr als 5 Prozent hat, keine günstigeren Konditionen anbieten als ihre drei wichtigsten Wettbewerber.

Auf die Frage der FDP-Fraktion, wer diese Bestimmungen kontrollieren werde, erklärte die Bundesregierung, das sei Sache der Bankenaufsicht.

Die CDU/CSU kritisierte eine öffentliche Mitteilung der Commerzbank, aus der hervorgeht, dass das Institut auf die beiden stillen Einlagen des "Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung" (SoFFin) in Höhe von jeweils 8,2 Milliarden Euro 2009 und 2010 keine Zinsen zahlen wolle. Das Institut hatte weiter mitgeteilt, dass es 2012 mit der Rückzahlung der staatlichen Mittel beginnen werde. Nach Angaben der Regierung soll die Rückzahlung 2019 abgeschlossen sein. (Deutsche Bundesregierung)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen