Lockerung der Bankenaufsicht in USA


Position der Bundesregierung zur angekündigten Lockerung der Bankenaufsicht in den Vereinigten Staaten
Der neue Vorschlag der Fed sehe Ausnahmen für die meisten Institute vor. Damit drohen europäischen Banken Wettbewerbsnachteile



Um die Lockerung der Bankenaufsicht in den USA geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/6264). Die Deutsche Bundesregierung soll zu den geplanten Maßnahmen in den USA Stellung nehmen, zu denen unter anderem eine Verringerung der Zahl liquider Wertpapiere gehört, die bestimmte Banken in USA halten müssen. Wie die Abgeordneten in der Vorbemerkung schreiben, unterscheide die US-Bankenaufsicht in ihren Vorgaben nach der Größe der Institute, während die Auflagen in Europa kleine und große Banken gleichermaßen treffen würden. Damit würden kleine Institute oft überfordert. Die US-Vorschläge würden für die meisten Banken Ausnahmen vorsehen. Damit würden europäischen Banken Wettbewerbsnachteile drohen, befürchtet die FDP-Fraktion.

Vorbemerkung der Fragesteller:
"FAZ.NET" vom 1. November 2018 vermeldete unter der Überschrift "Amerikas Notenbank will Bankenaufsicht lockern", die amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) wolle die Regulierung für große, nicht systemrelevante Banken lockern. Die Vorschläge sähen unter anderem vor, die Liquiditätsanforderungen für Institute mit einer Bilanzsumme zwischen 100 und 700 Mrd. US-Dollar abzumildern. Großinstitute wie die Bank of America oder JP Morgan seien von den Änderungen nicht betroffen.

Ferner unterscheide die amerikanische Bankenaufsicht in ihren Vorgaben deutlicher nach Größe der Institute, während in Europa die Auflagen oftmals kleine Banken genauso wie große Institute treffen ("One size fits all"). Dies überfordere vor allem die kleinen Häuser, die den Melde- und Dokumentationspflichten nicht mehr nachkommen könnten.

Der neue Vorschlag der Fed sehe Ausnahmen für die meisten Institute vor. Damit drohen europäischen Banken Wettbewerbsnachteile.

Die größten Erleichterungen der Fed träfen die elf große Banken wie American Express oder Sun Trust mit Bilanzsummen zwischen 100 Mrd. und 250 Mrd. US-Dollar. Diese Institute sollen von der Auflage befreit werden, bestimmte liquide Wertpapiere vorzuhalten, die sie im Falle einer Krise schnell und ohne Verlust zu Geld machen können. Die alte Regelung sollte den Instituten helfen, ihre Liquidität in Krisenfällen zu sichern. Andere Auflagen blieben aber erhalten. So müssten die Institute weiter alle drei Monate in internen Tests ihre Liquidität prüfen und ein zugeschnittenes Risikomanagement des Liquiditätsrisikos nachweisen.
Gelockert würden auch Liquiditätsregelungen für Banken zwischen 250 Mrd. und 700 Mrd. US-Dollar Bilanzsumme und damit für vier Banken. Sie müssten etwas weniger liquide Wertpapiere vorhalten als bisher.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 30.12.18
Newsletterlauf: 07.02.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen