FDP verlangt Unternehmensteuerreform
Unternehmensteuerreform anstatt Digitalsteuer
Besteuerung sei nicht bereits automatisch "fair", wenn Deutschland nur Höchststeuerland sei und weiter bleiben würde
Die FDP-Fraktion verlangt eine Reform der Unternehmensbesteuerung. "Die Steuerbelastung deutscher Unternehmen ist im internationalen Vergleich zu hoch. Deutsche Unternehmen brauchen keine neue Digitalsteuer, sondern eine Unternehmensteuerreform, denn die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland ist akut gefährdet, da die Deutsche Bundesregierung nicht auf die aktuellen weltweiten Unternehmensteuerreformen reagiert", heißt es in einem Antrag der FDP-Fraktion (19/10162). Darin wird auch gefordert, Vollzugsdefizite im internationalen Steuersystem zu überprüfen und auf OECD- beziehungsweise G20-Ebene bis Ende 2020 abgestimmte Standards für eine angemessene Besteuerung der digitalen Wirtschaft zu vereinbaren.
In der Begründung des Antrags heißt es, eine Besteuerung sei nicht bereits automatisch "fair", wenn Deutschland nur Höchststeuerland sei und weiter bleiben würde. Wichtig sei, dass Deutschland attraktive Standortbedingungen biete und eine gleichmäßige Steuererhebung gewährleiste, die Unternehmen aller Größenklassen gleich behandle. "Werden die Bürger nicht substanziell entlastet, kommt der Aufschwung nicht bei ihnen, sondern lediglich im Steuersäckel an. Es ist eben nicht fair, nur kosmetische Korrekturen am anreizfeindlichen Einkommensteuertarif vorzunehmen und vor allem Bezieher untere Einkommen über Gebühr zu belasten", heißt es in dem Antrag. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 07.06.19
Newsletterlauf: 10.07.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.