EU will Handelsstörung vermeiden


Folgen des Brexit hinsichtlich finanzieller Risiken bei grenzüberschreitenden Finanzgeschäften (insbesondere Euro-Clearing)
Bei Derivaten im Volumen von ca. 46 Billionen Euro (41 Billionen Pfund) bestehen Risiken mit unklarer Rechtslage



Sollte Großbritannien ohne eine Austrittsvereinbarung aus der Europäischen Union ausscheiden, könnten Risiken für den Handel mit Derivaten entstehen, der auch über den Finanzplatz London abgewickelt wird. Wie die Deutsche Bundesregierung in der Antwort (19/5953) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5561) mitteilt, will die EU dann bestimmte Entscheidungen treffen, um Störungen zu vermeiden.

Nach Angaben der Bundesregierung ist derzeit eine Verlagerung von Teilen des Clearings von Euroderivaten auf das Clearinghaus der Deutsche Börse AG zu beobachten. Dies wird von der Regierung begrüßt: "Der Finanzplatz Frankfurt am Main verfügt über eine ausgezeichnete Infrastruktur mit zentraler Bedeutung in Kontinentaleuropa und ist deshalb hervorragend positioniert, um Clearingdienstleistungen zu übernehmen." Das Geschäftsvolumen deutscher Clearingmitglieder mit Sitz in Großbritannien habe Anfang November 2018 einen Marktwert von 294 Milliarden Euro gehabt.

Vorbemerkung der Fragesteller
Durch den Brexit wird Großbritannien die EU Ende März 2019 verlassen. Die Bank of England (britische Notenbank) hat am 9. Oktober 2018 die bislang stärkste Warnung hinsichtlich finanzieller Risiken bei grenzüberschreitenden Finanzgeschäften ausgesprochen. Sie fordert die EU auf, sich besser für einen ungeordneten Brexit abzusichern. Großbritannien sei bei der Absicherung solcher Risiken bereits deutlich vorangekommen, während die EU bislang die Risiken kaum angegangen sei, so die britische Notenbank.

Bei Derivaten im Volumen von ca. 46 Billionen Euro (41 Billionen Pfund) bestehen Risiken mit unklarer Rechtslage. Auch der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Felix Hufeld warnt, ein harter Brexit könnte in Hunderttausende von Verträgen eingreifen. Insbesondere das Euro-Clearing steht im Mittelpunkt der Debatte. Euro-Clearing findet bisher größtenteils in London statt. Beim Euro-Clearing geht es um die Abwicklung auf Euro lautender Zinsderivate. Clearinghäuser garantieren das Handelsgeschäft, indem sie einspringen, sollte zwischen Käufer und Verkäufer ein Vertragspartner ausfallen.

Mit dem Ausscheiden Großbritanniens hätten die europäischen Aufsichtsorgane kaum noch Kontrolle über diesen wichtigen Markt. Nach Ansicht der Fragesteller sollte das Euro-Clearing in die EU verlagert werden. Frankfurt bringt alle Voraussetzungen als Standort mit, das Euro-Clearing durchzuführen.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 30.12.18
Newsletterlauf: 12.02.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen