EU will Handelsstörung vermeiden


Folgen des Brexit hinsichtlich finanzieller Risiken bei grenzüberschreitenden Finanzgeschäften (insbesondere Euro-Clearing)
Bei Derivaten im Volumen von ca. 46 Billionen Euro (41 Billionen Pfund) bestehen Risiken mit unklarer Rechtslage



Sollte Großbritannien ohne eine Austrittsvereinbarung aus der Europäischen Union ausscheiden, könnten Risiken für den Handel mit Derivaten entstehen, der auch über den Finanzplatz London abgewickelt wird. Wie die Deutsche Bundesregierung in der Antwort (19/5953) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5561) mitteilt, will die EU dann bestimmte Entscheidungen treffen, um Störungen zu vermeiden.

Nach Angaben der Bundesregierung ist derzeit eine Verlagerung von Teilen des Clearings von Euroderivaten auf das Clearinghaus der Deutsche Börse AG zu beobachten. Dies wird von der Regierung begrüßt: "Der Finanzplatz Frankfurt am Main verfügt über eine ausgezeichnete Infrastruktur mit zentraler Bedeutung in Kontinentaleuropa und ist deshalb hervorragend positioniert, um Clearingdienstleistungen zu übernehmen." Das Geschäftsvolumen deutscher Clearingmitglieder mit Sitz in Großbritannien habe Anfang November 2018 einen Marktwert von 294 Milliarden Euro gehabt.

Vorbemerkung der Fragesteller
Durch den Brexit wird Großbritannien die EU Ende März 2019 verlassen. Die Bank of England (britische Notenbank) hat am 9. Oktober 2018 die bislang stärkste Warnung hinsichtlich finanzieller Risiken bei grenzüberschreitenden Finanzgeschäften ausgesprochen. Sie fordert die EU auf, sich besser für einen ungeordneten Brexit abzusichern. Großbritannien sei bei der Absicherung solcher Risiken bereits deutlich vorangekommen, während die EU bislang die Risiken kaum angegangen sei, so die britische Notenbank.

Bei Derivaten im Volumen von ca. 46 Billionen Euro (41 Billionen Pfund) bestehen Risiken mit unklarer Rechtslage. Auch der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Felix Hufeld warnt, ein harter Brexit könnte in Hunderttausende von Verträgen eingreifen. Insbesondere das Euro-Clearing steht im Mittelpunkt der Debatte. Euro-Clearing findet bisher größtenteils in London statt. Beim Euro-Clearing geht es um die Abwicklung auf Euro lautender Zinsderivate. Clearinghäuser garantieren das Handelsgeschäft, indem sie einspringen, sollte zwischen Käufer und Verkäufer ein Vertragspartner ausfallen.

Mit dem Ausscheiden Großbritanniens hätten die europäischen Aufsichtsorgane kaum noch Kontrolle über diesen wichtigen Markt. Nach Ansicht der Fragesteller sollte das Euro-Clearing in die EU verlagert werden. Frankfurt bringt alle Voraussetzungen als Standort mit, das Euro-Clearing durchzuführen.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 30.12.18
Newsletterlauf: 12.02.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen