Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


Damit die Rückverschiebung der Fälligkeit keine Liquiditätslücken bei den Sozialversicherungen schafft, soll nach den Vorstellungen der FDP-Fraktion am Jahresbeginn eine Sondervorauszahlung von Sozialversicherungsbeiträgen geleistet werden, die sich auf ein Elftel des Vorjahresumsatzes belaufen soll
Die derzeitige vorfällige Zahlung führe dazu, dass Betriebe Zahlungen für Arbeitsleistungen tätigen müssten, die noch gar nicht erbracht worden seien



Das Vorhaben der FDP-Fraktion, den Fälligkeitstermin für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Arbeitgeber nach hinten zu verschieben, um die Bürokratiekosten für Unternehmen zu senken, stieß während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales überwiegend auf Ablehnung. In einem Antrag (19/1838) fordern die Liberalen, das Fälligkeitsdatum der Sozialversicherungsbeiträge auf den drittletzten Werktag des Folgemonats zu verschieben.

Derzeit seien Unternehmen verpflichtet, Gesamtsozialversicherungsbeiträge am drittletzten Bankarbeitstag des Monats den Sozialversicherungsträgern zu übermitteln, heißt es in dem Antrag. Dadurch, dass die Beiträge im laufenden Monat fällig würden, seien Unternehmen verpflichtet, ihre Beiträge für den Rest des Monats zu schätzen und mögliche Differenzen bei der nächsten Überweisung mit zu verrechnen, kritisieren die Abgeordneten. Unternehmen müssten infolgedessen seit der im Jahr 2006 vorgenommenen Änderung der Fälligkeit 24 anstelle von zwölf Monatsabrechnungen für die Sozialversicherungsbeiträge erstellen.

Damit die Rückverschiebung der Fälligkeit keine Liquiditätslücken bei den Sozialversicherungen schafft, soll nach den Vorstellungen der FDP-Fraktion am Jahresbeginn eine Sondervorauszahlung von Sozialversicherungsbeiträgen geleistet werden, die sich auf ein Elftel des Vorjahresumsatzes belaufen soll.

Thea Dückert vom Nationalen Normenkontrollrat sah keinen Bedarf für eine Neuregelung. Sie verwies auf ein gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt erstelltes Gutachten, wonach die Rückkehr zu dem Verfahren von vor 2006 Einsparungen in Höhe von 81 Millionen Euro mit sich bringen würde. Die 2016 im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes gefundene Regelung, die allen Unternehmen die Möglichkeit eröffnet, das erleichterte Beitragsberechnungsverfahren anzuwenden, das die Übernahme des Vormonatswertes zulässt, habe zu Einsparungen in Höhe von 64 Millionen Euro geführt, was eine Differenz von 17 Millionen Euro darstelle. Mit dieser Regelung sei aber zugleich verhindert worden, dass den Sozialkassen "eine Lücke von 28 Milliarden Euro" entstehen würde, was bei einer Rückverlegung der Fall gewesen wäre. Aus Sicht von Dückert könnte durch die Komplexität des von der FDP vorgeschlagenen Verfahrens sogar eine zusätzliche Belastung für die Unternehmen entstehen.

Nach Auffassung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) bringt die vorgeschlagene Änderung "keinen Benefit für die Unternehmen", sagte DGB-Vertreter Markus Hofmann. Es sei nicht zu erkennen, dass durch die Änderung Bürokratie abgebaut werden kann. Stattdessen wirke die Verschiebung der Fälligkeit in den Folgemonat wie ein zinsloses Darlehen für die Arbeitgeber.

Gerald Friedrich von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sagte, das jetzige System sorge bei den Arbeitgebern für eine "gefühlte Unzufriedenheit". Seiner Ansicht nach bezieht sich die Kritik aber eher grundsätzlich auf die zu komplizierte Lohnabrechnung. Aus Sicht der BDA führt die vorgeschlagene vorgezogene Beitragsfälligkeit nicht dauerhaft zu einer Entlastung der Betriebe. "Deshalb und auch wegen des hohen einmaligen Umstellungsaufwands sollte der Vorschlag nicht aufgegriffen werden", sagte Friedrich.

Auch die Vertreter der Kranken- und Rentenkassen stehen der vorgeschlagenen Neuregelung skeptisch gegenüber. Aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung Bund spricht zwar bei einer vollen Finanzierung der dadurch in einem Jahr entstehenden Beitragsausfälle durch die Arbeitgeber nichts gegen eine Verschiebung der Fälligkeit. Eine dringende Notwendigkeit dafür sei allerdings nicht zu erkennen, sagte Rentenversicherungsvertreter Holger Viebrock. Peggy Horn von der Knappschaft Bahn-See sagte, die 2016 erfolgte Gesetzesänderung habe deutliche Vorteile gebracht. Mit der von der FDP geplanten Vorauszahlung würde hingegen ein neuer Verwaltungsvorgang initiiert, was dazu führen würde, dass alle Programme erneut angepasst werden müssten.

Auch der Spitzenverband der Krankenklassen (GKV) sieht das derzeitige Modell als "automatisiert und etabliert" an. Das angedachte Optionsmodell würde hingegen für zusätzlichen Verwaltungsaufwand sorgen, sagte GKV-Vertreter Pekka Helstelä.

Gudrun Martens von der Arbeitsgemeinschaft der Personalabrechnungs-Software-Ersteller sagte, durch die Regelung würden neue Prozesse eingeführt, die die Belastungen der Arbeitgeber sowohl in finanzieller als auch in organisatorischer Hinsicht erheblich erhöhen würden. Alte Bürokratie werde so lediglich durch neue Bürokratie ersetzt.

Für den FDP-Antrag sprach sich Mario Ohoven vom Bundesverband Mittelständische Wirtschaft aus. Die derzeitige vorfällige Zahlung führe dazu, dass Betriebe Zahlungen für Arbeitsleistungen tätigen müssten, die noch gar nicht erbracht worden seien, sagte er. Gerade Kleinbetriebe müssten die Zahlung der Sozialabgaben durch Bankkredite vorfinanzieren. Der Entzug von Liquidität für kleine Unternehmen sei nicht hinnehmbar, befand Ohoven. Aus seiner Sicht wäre mit der Neuregelung eine spürbare bürokratische Entlastung verbunden. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 11.10.18
Newsletterlauf: 28.11.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen