Mindestvorgaben für Internetzugänge


Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Viele Internetanbieter halten ihre Werbeversprechen im Hinblick auf eine verfügbare Bandbreite privater Internetanschlüsse nicht ein
Dies sei auch das Ergebnis der im Auftrag der Bundesnetzagentur durchgeführten Qualitätsstudien



Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Einführung von Mindestqualitätsvorgaben bei Internetzugängen. In einem dazu vorgelegten Antrag (18/8573) heißt es, "mindestens 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Bandbreite müssen auch tatsächlich zur Verfügung stehen". Zudem sollen nach den Vorstellungen der Grünen für "erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende" Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätsparametern von Internetzugangsdiensten "Bußgelder und pauschalisierte Schadensersatzansprüche für Verbraucher" vorgesehen werden.

Zur Begründung ihrer Initiative schreibt die Fraktion, viele Internetanbieter würden ihre Werbeversprechen im Hinblick auf eine verfügbare Bandbreite privater Internetanschlüsse nicht einhalten. Dies sei auch das Ergebnis der im Auftrag der Bundesnetzagentur durchgeführten Qualitätsstudien. Danach hätten im Jahr 2013 nur 77,1 Prozent der Nutzer mindestens 50 Prozent der vermarkteten Datenübertragungsrate erreicht. Die volle versprochene Leistung hätten lediglich 15,9 Prozent in Anspruch nehmen können.

In den Jahren 2014 und 2015 habe es keine Qualitätsstudien mehr gegeben, kritisierten die Grünen und fordern im Antrag, diese wieder durchzuführen und ihre Ergebnisse zeitnah zu veröffentlichen. Doch auch ohne die im Auftrag der Bundesnetzagentur durchgeführten Qualitätsstudien sei festzustellen, dass das Problem fortbesteht, heißt es im Antrag. Das würden unter anderen auch die Ergebnisse des Breitband-Checks auf der Internetseite der Grünen deutlich machen.

Neben den schon erwähnten Forderungen spricht sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dafür aus, die Bundesnetzagentur dazu anzuhalten, die Anbieter von Internetzugangsdiensten zu verpflichten, basierend auf der Qualitätsklassen-Tabelle der DIN-Norm für Internetzugänge darüber zu informieren, welche der in der Norm aufgeführten Qualitätsklassen ihr Internetzugang entspricht.

Handlungsbedarf seitens der Bundesregierung und ihrer Aufsichtsbehörden - wie etwa der Bundesnetzagentur - erkennen die Grünen auch vor dem Hintergrund der Ende April in Kraft getretenen EU-Verordnung zum "Telecom Single Market" (TSM). Zwar bedürfe die Verordnung keiner gesetzgeberischen Umsetzung auf nationaler Ebene. Allerdings obliege den nationalen Aufsichtsbehörden die Kontrolle und Umsetzung der vorgeschriebenen Maßnahmen, zu denen nach Aussage der Grünen auch Bestimmungen hinsichtlich der Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Bandbreite gehören. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 29.06.16
Home & Newsletterlauf: 03.08.16


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen