Europäisches Einheitspatent und Brexit


EU-Einheitspatent: Die Prüfung von Patenten im Rahmen der nationalen Validierung hat bislang dazu geführt, dass etwa vom EPA erteilte Patente im Bereich Saatgut nicht von allen europäischen Ländern anerkannt wurden
Angesichts der unmittelbaren Geltung von Einheitspatenten ist daher damit zu rechnen, dass die Anzahl der erteilten Patente in einigen EU-Staaten stark ansteigen wird


3. April 2025

Die Grünen wollen von der Deutschen Bundesregierung wissen, ob sie die Ratifizierung des Übereinkommens zum Europäischen Patentgericht durch den bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der EU in Gefahr sieht. Außerdem geht es in ihrer Kleinen Anfrage (18/9774) um mögliche negative Auswirkungen des neuen Europäischen Einheitspatentes.

Der erste Teil der Anfrage bezieht sich auf Berichte, wonach es bei der noch ausstehenden Ratifizierung des Übereinkommens zur Einführung eines Europäischen Patentgerichts Probleme geben könnte, weil Großbritannien zu den obligatorischen Mitgliedsländern des EU-Einheitspatents gehört und London einer der Sitze des EU-Patentgerichts sein sollte. Die Grünen wollen von der Bundesregierung wissen, welche Erkenntnisse sie über den Stand des Ratifizierungsverfahrens in Deutschland und den anderen EU-Staaten hat und wie sie die genannten Risiken durch den Brexit einschätzt.

Zu dem von 26 der 28 EU-Mitgliedsstaaten beschlossenen EU-Einheitspatent äußern die Grünen die Sorge, dass es zu Verschlechterungen führt. Insbesondere im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung befürchten sie ungerechtfertigte Patente, gegen die vor allem kleine und mittlere Agrarbetriebe schwerer als bisher vorgehen könnten. Auch hier will die Fraktion von der Regierung wissen, welche Erkenntnisse sie hierzu hat beziehungsweise wie sie die Auswirkungen beurteilt. Außerdem wollen die Grünen wissen, welche Maßnahmen die Regierung für geeignet hält, um den genannten Gefahren entgegenzuwirken.

Die Antragsteller bemerken unter anderem vor:
Das EU-Einheitspatent hat die Zielsetzung eines supranationalen Patentschutzes in 26 Staaten Europas. Das Übereinkommen zum Europäischen Patentgericht steht noch zur Ratifikation durch die EU-Mitgliedstaaten an. Durch das Ausscheiden Großbritanniens aus der EU könnte es hier zu Verzögerungen kommen, da einer der Sitze des EU-Patentgerichts in London sein sollte und Großbritannien zu den obligatorischen Mitgliedsländern des EU-Einheitspatent. Das EU-Einheitspatent beinhaltet einige gravierende Änderungen gegenüber der bisherigen Situation. So sollen die vom Europäischen Patentamt (EPA) für die EU erteilten Patente anders als bislang unmittelbare Gültigkeit in allen teilnehmenden Staaten erlangen. Bisher sind unterschiedliche Regelungen für die nationale Validierung bzw. den Widerruf von Patenten in Kraft, die durch das EPA erteilt wurden.

Die Prüfung von Patenten im Rahmen der nationalen Validierung hat bislang dazu geführt, dass etwa vom EPA erteilte Patente im Bereich Saatgut nicht von allen europäischen Ländern anerkannt wurden. Angesichts der unmittelbaren Geltung von Einheitspatenten ist daher damit zu rechnen, dass die Anzahl der erteilten Patente in einigen EU-Staaten stark ansteigen wird.

Aufgrund der damit verbundenen steigenden Gefahr von unbeabsichtigten Patentverletzungen könnte sich diese Entwicklung nach Auffassung der Fragesteller als Innovationsbremse erweisen und die Wissenschafts- und Forschungsfreiheit beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere für den sensiblen Bereich der Züchtung von Pflanzen und Tieren bzw. die Saatgutproduktion, wo ein freier Zugang zu genetischen Ressourcen essentielle Voraussetzung für Züchtungserfolge und damit für die Sicherung von Ernährungssouveränität und Welternährung.

Bei drei von vier deutschen Gerichtsentscheidungen in Nichtigkeitsverfahren werden Patente teilweise oder vollständig für ungültig erklärt. Diese hohe Quote macht deutlich, dass die mangelhafte Prüfung von Patentansprüchen kein Einzelfall ist und missbräuchliche Patentansprüche bereits heute eine wirtschaftliche Belastung für betroffene Betriebe darstellen.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 07.10.16
Home & Newsletterlauf: 27.10.16


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