Energiewende wird digitalisiert
Energiewende: Festgelegt werden in einem Gesetzentwurf unter anderem technische Vorgaben für "Smart Meter"
Datenschutz und Interoperabilität werden ebenfalls verbindlich geregelt
Stromnetze, Erzeugung und Verbrauch sollen miteinander verknüpft werden. Die Voraussetzungen dafür sollen mit dem vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (18/7555) geschaffen werden, der von der Bundesregierung eingebracht worden war. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Entwurf ab. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen noch einen Änderungsantrag gegen die Stimmen der Opposition durchgesetzt.
Festgelegt werden in dem Gesetzentwurf unter anderem technische Vorgaben für intelligente Messsysteme ("Smart Meter"). Datenschutz und Interoperabilität werden ebenfalls verbindlich geregelt. Verbrauchern sollen zum Beispiel Informationen über den tatsächlichen Energieverbrauch sowie Informationen über die tatsächliche Nutzungszeit bereitgestellt werden. Wie es zum Erfüllungsaufwand heißt, könnten durch die gesetzlichen Änderungen privaten Haushalten Kosten bis zu 100 Euro im Jahr entstehen. Bei Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch bis 6.000 Kilowattstunden sei kein flächendeckender Pflichteinbau vorgesehen, heißt es weiter.
Mit den Änderungen wurde unter anderem die gewachsene Bedeutung der Elektromobilität berücksichtigt. Außerdem wird der Digitalisierungsansatz des Gesetzes umfassender, indem auch Kleinerzeugungsanlagen über ein bis einschließlich sieben Kilowatt hereingenommen werden. Damit werde sichergestellt, "dass auch diese Anlagen Teil des intelligenten Energienetzes werden können", heißt es in dem Änderungsantrag. Betroffen sind nur Neuanlagen.
Abgelehnt wurde von der Koalitionsmehrheit ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, für den neben Bündnis 90/Die Grünen auch die Linksfraktion stimmte. Darin begrüßen die Abgeordneten intelligente Zähler, Messsysteme und Netze, da Verbrauchswerte dadurch transparent und Anreize zum Energiesparen und zur Lastverschiebung gesetzt würden. Die Freiheit der Wahl des Energielieferanten und des Tarifs dürfe aber nicht gefährdet werden, wird gewarnt. Außerdem sollen Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch bis 6.000 Kilowattstunden grundsätzlich von der Einbaupflicht ausgenommen werden. Private Kunden mit einem Verbrauch bis zu 10.000 Kilowattstunden sollen dem Einbau intelligenter Messsysteme widersprechen können. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 29.06.16
Home & Newsletterlauf: 01.08.16
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>